Klubs nicht zur Abstellung verpflichtet

SID
Auch Alfred Gislason darf in Zukunft mitbestimmen, welche Nationalspieler er abstellt
© getty

Die Vereine der 1. und 2. Bundesliga sind nicht bedingungslos zur Abstellung ausländischer Nationalspieler verpflichtet. Das entschied das Landgericht Dortmund am Mittwoch.

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Damit gaben die Richter einer Klage von insgesamt 30 Vereinen gegen den DHB und den Weltverband IHF statt. Sollten Vereine eine Freistellung verweigern, dürfen keine Sanktionen verhängt werden.

Bislang mussten Spieler nach den von der IHF vorgegebenen Richtlinien freigegeben werden, bei Zuwiderhandlung konnte die IHF über den DHB Sanktionen gegen die entsprechenden Klubs verhängen. Diese bemängelten in ihrer Klage unter anderem ein fehlendes Mitspracherecht und forderten eine Entschädigung sowie eine Versicherung der Spieler.

Das Landgericht erklärte, die etablierte Praxis bei der Abstellung ausländischer Nationalspieler ohne Vereinsmitsprache und Gegenleistung sei eine Ausnutzung der Monopolstellung. Kompensationszahlungen für die Dauer der Abstellung seien erforderlich.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es wird erwartet, dass die Verbände Berufung einlegen. In zweiter Instanz müsste sich dann das Oberlandesgericht Düsseldorf mit dem Fall befassen.

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