Daham hatte sich den Ball kurz vor seinem Tor zum 1:2-Anschlusstreffer in der 78. Minute gegen den FC Erzgebirge Aue absichtlich mit der linken Hand vorgelegt.
Zu diesem Schluss kam das Sportgericht nach Auswertung der Fernsehaufzeichnung von der Partie, die 2:2 ausgegangen war.
Da Schiedsrichter Markus Schmidt (Stuttgart) den Vorgang nicht gesehen hatte, konnte der DFB-Kontrollausschuss nachträglich ermitteln und Anklage erheben.
Die Torentscheidung des Schiedsrichters als Tatsachenentscheidung sei hingegen seitens des Welt-Fußballverbandes FIFA geschützt, so dass die Spielwertung unangetastet bleiben müsse, teilte der DFB mit.