Die Klage des französischen Zweitligisten AC Le Havre wurde von einem von der FIFA einberufenem Richter zurückgewiesen. Le Havres Präsident Jean-Pierre Louvel hatte die Red Devils wegen Vertragsbruch in Zusammenhang mit finanzieller Abwerbung angezeigt.
Das Urteil pro Manchester wurde dadurch begründet, dass die Franzosen keinen Vertrag mit Paul Pogba vorweisen konnten: "Der Spieler wurde nicht durch finanzielle Anreize dazu verführt, einen Vertrag zu brechen, da es keinen Vertrag gab."
Offiziell sind die Engländer dadurch zwar im Recht, doch stehen die Vorwürfe der Abwerbung des jungen Franzosen weiter im Raum. Laut Louvel habe Pogbas Famile von Manchester 200.000 Euro und ein Haus für die Vertragsunterzeichnung bekommen.
Manchester zeigt sich zufrieden
Damit droht dem Verein auch kein Transferverbot, wie es unlängst der FC Chelsea in einem ähnlichen Fall um den 18-jährigen Gael Kakuta erhalten hatte.
"Manchester United ist froh, bestätigen zu können, dass die FA von der FIFA berechtigt wurde, den Spieler Paul Pogba ab sofort als Spieler von Manchester United zu registrieren", ließ der Klub in einer Mitteilung verlauten.
Schon nach Bekanntwerden der Klage hatte United auf die Vorwürfe reagiert ("Wir haben uns stets im Rahmen der FIFA-Richtlinien bewegt") und den Franzosen unterdessen selbst mit einer Klage wegen Verleumdung gedroht.