EM

Spielfortsetzung nach Eriksen-Zusammenbruch: UEFA verweist auf Regelwerk

SID
Die UEFA hat in der Causa Eriksen auf Artikel 29 des Regelwerks verwiesen.
© imago images / zuma wire

Die Europäische Fußball-Union (UEFA) hat als Reaktion auf die Kritik an der Fortsetzung der EM-Partie zwischen Dänemark und Finnland (0:1) nach dem Zusammenbruch des Dänen Christian Eriksen auf Artikel 29 des Regelwerks verwiesen. Darin geht es allerdings lediglich um das Prozedere bei einer Neuansetzung, Ausnahmesituationen wie am Samstag in Kopenhagen werden nicht thematisiert.

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"Wenn ein Spiel nicht beginnen oder zu Ende gespielt werden kann, wird das komplette Spiel oder die verbleibende Spielzeit nach den Regularien am kommenden Tag ausgetragen", heißt es in Regel 29.

Die Fortsetzung der Begegnung war unter anderem von den deutschen Weltmeistern Christoph Kramer und Per Mertesacker heftig kritisiert worden. Beide ZDF-Experten waren der Ansicht, dass ein Abbruch durch die UEFA zwingend notwendig gewesen wäre. Ähnlich äußerte sich die dänische Ikone Michael Laudrup.

Eriksen war in der 43. Minute kollabiert und musste anschließend wiederbelebt werden. Laut des dänischen Verbandes DBU ist der Zustand der 29-Jährigen nach wie vor "stabil". Er befindet sich zu weiteren Untersuchungen nach wie vor im Krankenhaus.

Beide Mannschaften hatten sich nach dem Vorfall und der Unterbrechung der Begegnung dazu entschieden, noch am Samstag weiterzuspielen. Als Alternative stand der Sonntagmittag zur Auswahl. Eriksen soll bei einem Gespräch aus dem Krankenhaus mit seinen Teamkollegen für die Fortsetzung der Partie plädiert haben.