Rostock: Erste Verurteilung

SID
Die Fans von Hansa Rostock zeigen, dass es auch friedlichen Support des Verein gibt
© getty

Sechseinhalb Monate nach den Ausschreitungen von Hansa-Hooligans beim Rostocker Heimspiel gegen den Halleschen FC hat es eine erste strafrechtliche Verurteilung gegeben.

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Ein 23 Jahre alter Mann wurde durch das Amtsgericht Rostock wegen schweren Landfriedensbruchs, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Vermummungsverbot durch das Amtsgericht Rostock zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung, verurteilt. Der Mann muss zudem 1200 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

Bei dieser einen Verurteilung soll es nicht bleiben, die Rostocker Staatsanwaltschaft hat wegen der Randale am 26. Oktober 2013 insgesamt 21 Anklagen erhoben. Zudem wurde der Erlass von elf Strafbefehlen mit zum Teil erheblichen Geldstrafen beim zuständigen Amtsgericht beantragt.

Seit den Ausschreitungen gegen Halle hatten sich Hansa-Chaoten aber häufiger danebenbenommen. Zuletzt hatte es Randale beim brisanten Duell gegen RB Leipzig gegeben, für die der Klub zu einem Teilausschluss der Fans und zu einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro verurteilt wurde. Hansa wird für das Heimspiel am 10. Mai gegen den SV Wehen Wiesbaden die Südtribüne schließen.

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