50+1 soll den Einfluss von Investoren begrenzen und den vereinsgeprägten Charakter erhalten. Demnach muss die Mehrheit der Stimmrechte stets beim Klub liegen. Für Bayer Leverkusen, den Wolfsburg und die TSG Hoffenheim gilt eine Ausnahmeregel, weil ihre Investoren seit mehr als 20 Jahren aktiv sind. Dass die Geldgeber in der Vergangenheit mehrmals die Verluste der Klubs ausgeglichen haben, sehen Kritiker als Wettbewerbsverzerrung.
Das Bundeskartellamt war zuletzt zu dem Schluss gekommen, dass das Prinzip der 50+1-Regel kartellrechtlich grundsätzlich unbedenklich ist. Zweifel äußerte das Amt aber an den Ausnahmen für die drei Vereine.