Hannovers Präsident Martin Kind zu 50+1: "Eigenverantwortung der Klubs stärken"

SID
Hannovers Präsident Martin Kind zu 50+1: "Eigenverantwortung der Klubs stärken".
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Präsident Martin Kind von Hannover 96 hat die von der DFL angeregte Grundsatzdebatte zur so genannten 50+1-Regel begrüßt.

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"Wir müssen gemeinsam Veränderungen in der Bundesliga gestalten und das nicht Gerichten überlassen. Man muss die Eigenverantwortung der Klubs stärken", sagte Kind am Dienstag: "Ich freue mich, dass alle Bundesligavereine in diesem Prozess jetzt involviert sind."

Am Montag hatte Kind seinen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung für die Übernahme der Stimmenmehrheit bei 96 überraschend ruhen lassen.

"Wenn die 50+1-Regel neu gestaltet werden soll, brauchen wir keine Ausnahmegenehmigung. Das ist der Hintergrund", sagte der Hörgeräteunternehmer: "Es gab keine Entscheidung der DFL gegen meinen Antrag." Hätte es ihn gegeben, wäre er dagegen juristisch vorgegangen. Aber bei "einer Klage hätten wir keinerlei Gestaltungsmöglichkeiten gehabt", sagte Kind.

Durch die angestoßene Diskussion seien diese nun aber vorhanden. Voraussetzung für eine Novellierung der 50+1-Regel ist eine Satzungsänderung der DFL-Statuten. Diese kann nur von der Mitgliederversammlung der 36 Klubs der Bundesliga und 2. Liga beschlossen werden - und zwar mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit.

Keine Garantie auf Neugestaltung von 50+1

"Eine Garantie auf Neugestaltung der 50+1-Regel gibt es nicht", sagte Kind, der erstmals öffentlich machte, wie hoch der Betrag ist, den er in den vergangenen 20 Jahren in den Klub investierte.

"In diesen 20 Jahren lagen die Einnahmen durch die Hauptsponsoren bei 96 bei 46 Millionen Euro plus X. Ich habe in dieser Zeit mehr aufgewendet - das wurde von einem Wirtschaftsprüfungsinstitut testiert und liegt der DFL vor", sagte Kind.

Im Gegensatz zu den anderen europäischen Topligen dürfen Investoren in Deutschland die Mehrheit an einem Verein derzeit nur dann halten, wenn sie diesen mehr als 20 Jahre "ununterbrochen" und "erheblich" gefördert haben. In der Bundesliga gelten entsprechende Ausnahme-Genehmigungen nur für Leverkusen, Wolfsburg und Hoffenheim.

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