Teilausschluss für Frankfurt-"Fans"

SID
Teilausschluss für Frankfurt-"Fans": Harte Strafe nach Ausschreitungen
© getty

Eintracht Frankfurt muss aufgrund der Ausschreitungen seiner sogenannten "Fans" im Pokalspiel beim 1. FC Magdeburg im August bei zwei kommenden Heimspielen auf Teile seiner Anhänger verzichten.

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Das entschied das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) am Montag. Sowohl das Bundesligaspiel gegen Bayern München am 15. Oktober als auch das DFB-Pokalspiel gegen den FC Ingolstadt am 25. Oktober werden unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen.

Zusätzlich darf der Bundesliga-Fünfte in der Rückrunde nur noch personalisierte Tickets für Auswärtsspiele vergeben, muss pro Gastspiel mindestens 50 eigene Ordner einsetzen und dem FC Ingolstadt eine Entschädigung für entgangene Zuschauereinnahmen zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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Fans der Eintracht hatten beim Pokalspiel in Magdeburg am 21. August zu Beginn der zweiten Halbzeit unter anderem zwei Raketen aus ihrem Zuschauerbereich in einen benachbarten Zuschauerblock abgefeuert. Schiedsrichter Markus Schmidt (Stuttgart) hatte das Spiel für rund elf Minuten unterbrochen.

Im Bundesligaspiel gegen die Bayern wird der Stehplatzbereich 40 (Westtribüne/Unterrang) geschlossen bleiben. Beim Pokalspiel gegen den FCI dürfen nur die Sitzplatz-Dauerkarteninhaber und die Gästefans ins Stadion.

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