DFB-Sportgericht weist FCB-Einspruch zurück

SID
Peter Gagelmann stellt Rafinha im Bundesliga-Spiel gegen Borussia Dortmund vom Feld
© getty

Das Sportgericht des DFB hat den Einspruch des Brasilianers Rafinha von Meister Bayern München gegen seine Sperre von einem zusätzlichen Spiel und die Geldstrafe von 15.000 Euro zurückgewiesen.

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Rafinha war für sein Verhalten nach seiner Gelb-Roten Karte im Spitzenspiel bei Borussia Dortmund (1:1) am 4. Mai mit der Strafe belegt worden.

Der 27-Jährige war in Dortmund in der 65. Minute von Schiedsrichter Peter Gagelmann (Bremen) des Feldes verwiesen worden. Anschließend drückte er seinem Gegenspieler Jakub Blaszczykowski beim Verlassen des Spielfeldes seinen Zeigefinger an dessen Wange.

Der Brasilianer hatte seinen Einspruch damit begründet, dass der Schiedsrichter ihm für sein zweites Vergehen die Rote Karte hätte zeigen müssen. Da er dies nicht getan hätte, sei die Verhängung einer Sperre ein Verstoß gegen das Prinzip der Tatsachenentscheidung.

Sonderbericht von Gagelmann

Das Sportgericht führte hingegen aus, dass ein bereits des Feldes verwiesener Spieler nicht ein weiteres Mal vom Platz gestellt werden könne. Die Handlung des Unparteiischen, das zweite Vergehen per Sonderbericht zu melden, sei korrekt gewesen.

Gegen die Entscheidung des DFB-Sportgerichts kann binnen einer Woche Berufung vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt werden. Sollte die Sperre bestehen bleiben, würde Rafinha dem FC Bayern am Samstag beim Saisonfinale bei Borussia Mönchengladbach fehlen.

Rafinha im Steckbrief