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SC Freiburg muss 5.000 Euro Strafe zahlen. Dies entschied das Sportgericht des DFB am Donnerstag in Frankfurt am Main.
Der DFB bestraft damit das Abbrennen Bengalischer Feuer im Fanblock der Freiburger beim Auswärtsspiel in Kaiserslautern (0:1) am 22. Oktober 2011.
Der Verein wurde zudem dafür bestraft, dass es Zuschauern am 3. Dezember 2011 beim Spiel gegen Hannover (1:1) gelungen war, Gegenstände aufs Spielfeld zu werfen.
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