50+1-Regel: Befangenheitsantrag stattgegeben

SID
Martin Kind und Hannover 96 können einen Sieg im 50+1-Streit verbuchen
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Hannover 96 kann einen Erfolg im Streit um die 50+1-Regel verbuchen: Das Schiedsgericht wird dem Befangenheitsantrag des Bundesligisten gegen Götz Eilers stattgeben.

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Punktsieg für Hannover 96 im Streit über die 50+1-Regel: Nach Informationen des Deutschlandfunks wird das unabhängige Schiedsgericht dem Befangenheitsantrag gegen Götz Eilers stattgeben.

Eilers war von der Deutschen Fußball Liga in das Ständige Schiedsgericht berufen worden.

Kind: "Momentan kann ich das nicht weiter kommentieren"

Martin Kind, Präsident von Hannover 96 und Gegner der 50+1-Regel, hatte seinen Antrag damit begründet, dass der ehemalige DFB-Justiziar Eilers in seiner früheren Funktion die umstrittene Regel mitgestaltet habe.

Kind, der bereits angekündigt hat, im Falle einer negativen Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof zu klagen, war von der Nachricht überrascht: "Wir haben noch keine offizielle Mitteilung. Wir werden eine Entscheidung aber sicherlich mitgeteilt bekommen. Momentan kann ich das nicht weiter kommentieren."

Auch die DFL erklärte am Mittwoch, dass sie noch nichts von einer solchen Entscheidung wisse.

Die 50+1-Regel besagt, dass die Mehrheit der Anteile an einem Fußballklub beim Verein liegen muss. Für Kind verstößt diese Regel gegen geltendes Recht.

Die DFL muss nun einen neuen Beisitzer für das unabhängige Schiedsgericht berufen. Mit einem Urteil wird bis Mitte des Jahres gerechnet.

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