VfB-Chef will Schritte gegen Kartellamtsspruch

SID
Staudt, VfB, Stuttgart
© Getty

Stuttgart - Präsident Erwin Staudt vom VfB Stuttgart hat rechtliche Schritte gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts gefordert, die geplante TV-Vermarktung für die Bundesliga-Spielzeiten 2009/2010 bis 2011/2012 zu untersagen.

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"Ich erwarte von der Deutschen Fußball Liga jetzt eine klare Positionierung, dass wir die Entscheidung des Kartellamts so nicht akzeptieren können", sagte Staudt in einem Interview mit der Wochenzeitung "Sonntag Aktuell". "Ich denke, wir müssen uns wehren und juristisch dagegen vorgehen."

Er habe bisher nur von sehr wenigen Fans gehört, dass sie die Bundesliga unbedingt vor 20.00 Uhr im frei empfangbaren Fernsehen (Free-TV) sehen wollen. "Ich kenne aber viele, die mehr Qualität auf dem Spielfeld und eine bessere internationale Wettbewerbsfähigkeit der Bundesliga fordern", sagte Staudt weiter.

"Und das steht im krassen Widerspruch zur Entscheidung des Kartellamts, die alleine uns fünf Millionen Euro pro Saison kosten würde."

Staudt lehnte es ab, im Falle von Einnahmeverlusten als Folge der Entscheidung die Eintrittspreise bei VfB-Heimspielen zu erhöhen. Die Menschen würden zum Beispiel durch die steigenden Energiepreise schon genug gebeutelt, erklärte er.

"Ostergeschenk für die ARD"

Ebenfalls verwundert zeigt sich Bayern-Manager Uli Hoeneß über die Entscheidung des Kartellamts. "Ich habe das überhaupt nicht verstanden. Wenn das Kartellamt gegen die zentrale Vermarktung ist, dann soll es das sagen und die zentrale Vermarktung verbieten. Aber zu sagen, eigentlich sind wir gegen die zentrale Vermarktung, aber wir sind dafür, wenn ihr vor 20 Uhr für die ARD ein schönes Ostergeschenk mitbringt, das kann es nicht sein", sagt Hoeneß auf der Vereinshomepage.

"Ich wusste nicht, dass das Kartellamt direkt bei der Regierung und den öffentlich-rechtlichen Sendern unter Vertrag steht." Diese Entscheidung habe gravierende Konsequenzen für die gesamte Liga und vor allem für die kleinen Vereine.

"Da haben wir ein schönes Kuckucksei ins Nest gelegt bekommen", so der FCB-Manager weiter. Es war überhaupt nicht klar, dass es keine Highlightverwertung vor 20 Uhr mehr gegeben hätte.

"Aber jetzt ist der Wettbewerb abgeschafft, die ARD lacht sich ins Fäustchen. Ich war immer der Meinung, das Kartellamt muss für Wettbewerb sorgen - hier hat es das Gegenteil getan. Die sollten mal in ihren Statuten nachschauen, wofür sie eigentlich da sind."

Kartellamt zerstört das Geschäft

Nach Ansicht von Medienmanager Dieter Hahn hat die Ablehnung durch das Bundeskartellamt die Grundlage für das Geschäft zerstört. "Unter den Einschränkungen, die das Kartellamt mit seiner ,Lex Sportschau` fordert, gibt es keinen Wettbewerb mehr.

Dann sind wir auch nicht mehr in der Lage, 500 Millionen zu garantieren", sagte der engste Vertraute von Leo Kirch und Miturheber des Deals mit der Deutschen Fußball Liga, dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel".

Allerdings habe das Kartellamt die Vermarktung bisher nicht formell untersagt, sondern lediglich eine Empfehlung ausgesprochen. Ob man es darauf ankommen lasse, dass das Kartellamt einschreite, hänge von der Entscheidung der Liga ab, so Hahn.

Das Kartellamt hatte am 24. Juli seine Position veröffentlicht und eine Zusammenfassung der Spiel-Höhepunkte vor 20.00 Uhr am Samstag im frei empfangbaren Fernsehen zur Bedingung erklärt, um die Zentralvermarktung der TV-Rechte durch die DFL zu genehmigen.

Willkürliche Entscheidung

Eine bisher in der Ausschreibung vorgesehene Zusammenfassung um 22.00 Uhr wäre danach nicht mehr erlaubt, weil der Zuschauer damit ins Pay-TV gedrängt würde.Nachverhandlungen mit der DFL über die bisher garantierte Summe von 500 Millionen Euro pro Saison schloss Hahn nach dieser "willkürlichen Entscheidung" praktisch aus: "Das ist für die DFL so wenig interessant wie für uns."

In dem bisherigen Modell "hätten wir uns wohl gefühlt, eine Garantie abzugeben. Alles andere aber ist kein Geschäft mehr, sondern ein Vabanquespiel, bei dem man viel Geld verlieren kann".

Dem Bundeskartellamt warf Hahn vor, es handele sich nicht mehr "um ein rechtsstaatlich angemessenes Verfahren, sondern pure Interessenpolitik zugunsten der ARD".

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