Zwanzigers Klage gegen Hessen gescheitert

SID
Theo Zwanziger scheiterte vor Gericht
© getty

Der frühere DFB-Präsident Theo Zwanziger ist mit seiner Schmerzensgeld-Klage im Zuge der WM-Affäre gescheitert. Das Landgericht Frankfurt/Main wies die Vorwürfe des 71-Jährigen am Mittwoch zurück.

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Theo Zwanziger verließ enttäuscht den Sitzungssaal 114 und überbrachte seiner Frau telefonisch "die schlechten Nachrichten". Der frühere Präsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) ist am Mittwoch vor dem Landgericht Frankfurt/Main gescheitert: Mit seiner Schmerzensgeld-Klage gegen das Land Hessen - und mit dem Versuch, seinen Namen aus der belastenden Affäre um die Heim-WM 2006 herauszuhalten.

Im Gegenteil sah die 4. Zivilkammer um den vorsitzenden Richter Christoph Hefter "erhebliche Verdachtsmomente, dass der Kläger an einer schweren Steuerhinterziehung mitgewirkt hat". Das Ermittlungsverfahren gegen Zwanziger, im Zuge dessen am 3. November 2015 eine Hausdurchsuchung durchgeführt worden war, sei deshalb "vertretbar", sagte Hefter nach der gut 45 Minuten andauernden Verhandlung.

Zwanziger, der 25.000 Euro erstreiten wollte, sieht das ganz anders. Weil er für die fragliche, im Jahr 2007 abgegebene Steuererklärung, um die sich alles dreht und mit der laut der Ermittler in einem besonders schweren Fall Steuern hinterzogen worden sein sollen, "keine steuerliche Verantwortung" getragen habe.

Zwanziger kündigt Berufung an

Die Durchsuchungsanordnung sei deshalb "fehlerhaft und unbegründet", äußerte der 71 Jahre alte Jurist, der eine Berufung ankündigte. "Es spricht alles dafür. Das heute war noch nicht das Endspiel", sagte Zwanziger, der zudem wegen des offensichtlichen "Lecks" bei der Staatsanwaltschaft geklagt hatte. Er sieht seine Persönlichkeitsrechte verletzt, bei der Hausdurchsuchung standen mehrere Medienvertreter vor seinem Haus.

Für Zwanzigers Argumentation hatte Richter Hefter schon während der Verhandlung kein Verständnis. "Der Kläger war nicht irgendwer beim DFB, keine kleine Leuchte", sagte Hefter: "Er war der Präsident und hat bei der fraglichen Zahlung (im Jahr 2005, d. Red.) mitgewirkt. Lassen wir mal die Kirche im Dorf - der Kläger war eine verantwortliche Person beim DFB und im WM-Organisationskomitee."

Die Tatsache, dass bei einem Anfangsverdacht "ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, ist allgemeines Lebensrisiko", äußerte Hefter: "Wir haben keine Anhaltspunkte, die uns annehmen lassen, dass das Ermittlungsverfahren (und damit die Durchsuchung, d. Red.) nicht vertretbar ist. Nur das haben wir zu überprüfen."

Kern der Ermittlung

Dass Zwischenergebnisse der Ermittler an die Öffentlichkeit gelangt waren, sei zwar ein "außerordentlich ärgerlicher, ein unmöglicher Zustand", sagte Hefter, der die Staatsanwaltschaft dafür deutlich kritisierte: "Wir sehen dadurch aber nicht, dass der Kläger so erheblich beeinträchtigt wird, dass sich dadurch ein Amtshaftungsanspruch ergeben würde".

Im Kern der Steuerermittlungen geht es um 6,7 Millionen Euro, die vom DFB im Jahr 2005 an den Weltverband FIFA überwiesen wurden. In der Steuererklärung deklariert worden war die Summe als Betriebsausgabe für eine Gala zur Heim-WM 2006, die aber nicht stattgefunden hatte. Das Geld diente mutmaßlich zur Rückzahlung eines Darlehens an den früheren adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus.

Exakt diese Summe war drei Jahre zuvor offenkundig in Form von Vorleistungen von Franz Beckenbauer und Louis-Dreyfus an den früheren FIFA-Skandalfunktionär Mohamed bin Hammam nach Katar geflossen. Überraschend offen bestätigte Zwanziger, dass er dahinter - wie offensichtlich die Frankfurter Staatsanwaltschaft - Korruptionszahlungen vermutet.

"Wenn etwas mit bin Hammam zu tun hat, muss man schon nachfragen", sagte Zwanziger, der angab, von den Details der Zahlung auch erst durch den Bericht der vom DFB beauftragten Ermittler der Kanzlei Freshfields erfahren zu haben.

Der DFB beruft sich darauf, dass mit dem Geld 2002 ein späterer FIFA-Zuschuss zu den WM-Organisationskosten in Höhe von 170 Millionen Euro ermöglicht worden sei. Bin Hammam saß damals in der FIFA-Finanzkommission. Der Weltverband bestreitet diese Version. Sollte sich der Verdacht der Steuerhinterziehung bestätigen, könnten auf den DFB Strafzahlungen in Höhe von 25 Millionen Euro zukommen.

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