Urteil im Fall Pechstein im August möglich

SID
Claudia Pechstein ist mit acht olympischen Medallien erfolgreichste deutsche Winterolympionikin
© Getty

Im Rechtsstreit zwischen Claudia Pechstein und dem Eislauf-Weltverband ISU um die Aufhebung von Pechsteins Trainingssperre wird noch im August ein Urteil erwartet.

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Claudia Pechstein kann offenbar noch im August mit einem Urteil in ihrem Fall durch das Schweizer Bundesgericht rechnen.

Das Gericht hat einen Wiedererwägungsgesuch der gesperrten Eisschnellläuferin auf Teilnahme am offiziellen Training der Deutschen Eisschnelllauf-Gesellschaft (DESG) auch deshalb abgelehnt, weil unmittelbar nach Ablauf der Frist für eine Stellungnahme des Weltverbandes ISU am 16. August eine Entscheidung fallen soll.

Fall ist spruchreif

Wie das Bundesgericht mitteilte, sei die "Sache spruchreif", sobald der Weltverband dem Bundesgericht seine "Duplik eingereicht hat".

Aus diesem Grunde sieht das Gericht für Pechstein noch genügend Zeit, sich im Falle eines positiven Bescheids gründlich auf die neue Saison im Winter vorzubereiten.

Pechstein hatte erstmals im März einen Eilantrag zur Aufhebung ihrer Trainingssperre eingereicht. Der Antrag wurde Ende April abgelehnt. Nun wurde ein zweiter Versuch per Wiedererwägungsgesuch gestartet, wieder ohne Erfolg.

Revision gegen CAS-Urteil

Gleichzeitig hat die Berlinerin vor dem Bundesgericht Revision gegen das Urteil des Internationalen Sport-Gerichtshofes CAS eingelegt.

Dieser hatte die durch den Eislauf-Weltverband ISU wegen erhöhter Blutwerte verhängte Zweijahressperre gegen die Berlinerin bestätigt.

Das Gericht teilte auch mit, dass das zusätzlich eingereichte Gutachten von Pechstein sowie der von der Läuferin angefügte Untersuchungsbericht der Polizei keinen Rückschluss darauf zuließen, dass die Erfolgsaussichten der Läuferin im Hauptverfahren größer seien.

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