Die wichtigsten Antworten zum Fall Pechstein

SID
Claudia Pechstein steht vor den Trümmern ihrer eigentlich so erfolgreichen Eisschnelllauf-Karriere
© Getty

Der Internationale Sport-Gerichtshof CAS hat die Dopingsperre der fünfmaligen Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein bestätigt. Hierwerden die wichtigsten sechs Fragen beantwortet, die sich aus dem Urteil ergeben.

Anzeige
Cookie-Einstellungen

1. Ist der Fall nun juristisch abgeschlossen?

- Nein, Pechstein wird Einspruch vor der nächsten Instanz, dem Schweizer Bundesgericht, einlegen. Ihre Anwälte werden versuchen, möglichst schnell eine einstweilige Verfügung gegen das CAS-Urteil zu erwirken.

2. Ist Pechsteins Karriere damit beendet?

- Nein, Rechtsexperten halten es durchaus für möglich, dass Pechstein vor dem Schweizer Bundesgericht Erfolg haben könnte. Allerdings läuft ihr die Zeit bis zu den Olympischen Spielen davon.

3. Welche Bedeutung hat das Urteil für den Internationalen Antidoping-Kampf?

- DOSB-Präsident Bach hält das Urteil für wegweisend für den internationalen Kampf gegen Doping und hat wohl recht. Der CAS gab der ISU vollumfänglich Recht und wischte alle Einwände Pechsteins vom Tisch - selbst die formaljuristischen wie Verfahrensfehler. Dieses Urteil dürfte in der Tat viele Verbände animieren, auffällige Sportler auch ohne Dopingbefund zu sperren. Allerdings: Voraussichtlich Anfang kommenden Jahres werden neue, strengere Verfahrensrichtlinien der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA für den indirekten Dopingbeweis in Kraft gesetzt. Dass diese im Fall Pechstein noch nicht befolgt wurden, hat der Berlinerin wohl das Genick gebrochen.

4. Wie könnte sich Pechstein noch für die Olympischen Spiele qualifizieren?

- Zwingend notwendig wäre ein Start beim Weltcup in Salt Lake City vom 11. bis 13. Dezember. Dort besteht die letzte sportliche Qualifikationsmöglichkeit. Sie müsste über eine Strecke mindestens Achte werden, um die DOSB-Norm zu erfüllen. Sollte sie schon für den Weltcup zuvor in Calgary (4. bis 6. Dezember) ein Startrecht erwirken, würden ihr dort und in Salt Lake City auch zweimal ein Platz unter den besten 16 Starterinnen auf einer Distanz genügen. Eine weitere Hürde: Über die endgültige Nominierung entscheidet der DOSB. Er behält sich vor, auch unabhängig von den zuvor durch den Athleten erfüllten Kriterien zu nominieren.

5. Welche Auswirkungen hat das Urteil für Pechstein persönlich?

Ihr droht nun die Aberkennung ihres Status' als Beamtin der Bundespolizei. Ein Disziplinarverfahren läuft bereits. Finanziell drohen ihr schwerwiegende Konsequenzen. Eine Schadenersatzklage gegen den Weltverband ISU hat sich zunächst erübrigt. Zahlreiche Werbeverträge, die bis zum CAS-Urteil ruhten, dürften nun gekündigt werden. Hauptsponsor DKB hat schon den Anfang gemacht und sich von Pechstein getrennt. Angeblich hat Pechstein für ihre Verteidigung bislang eine sechsstellige Summe aufgewendet. Ihr Ruf ist mehr denn je beschädigt. DOSB-Präsident Bach machte in seinen Statements bereits deutlich, dass er Pechstein nun für eine Dopingsünderin hält.

6. Welche Begründung liefert der CAS?

- Der CAS hat das Urteil der ISU im Prinzip voll bestätigt. Pechsteins Retikulozytenwerte und der Verlauf ihres Blutprofils seien nur mit Manipulation zu erklären. Mögliche Verfahrensfehler der ISU, auf die Pechstein immer hingewiesen hatte, sieht der CAS nicht.

CAS bestätigt Pechsteins Sperre