Rostock muss nach dem jüngsten Urteil des Bundesfinanzhofs Steuerschulden in Höhe von 4,5 Millionen Euro an das Finanzamt Rostock nachzahlen. Die DFL hatte Hansa aufgefordert, Nachweise zu erbringen, wie die Forderung beglichen werden soll.
In letzter Minute konnte sich der Verein mit seinen Gläubigern auf eine Stundung der Forderungen bis zum 30. Juni dieses Jahres einigen.
Der Klub muss allerdings vor jeder Spielerverpflichtung bis Ende Januar die Zustimmung der DFL einholen. Sie werde erteilt, wenn Rostock den Zukauf aus dem laufenden Etat finanzieren könne, hieß es in der Mitteilung.Rostock hatte für den Fall einer juristischen Niederlage vorgesorgt und Rücklagen von 4,43 Mio. Euro gebildet.
Hansa Rostock im Steckbrief