Autofähnchen erlaubt

SID
Fußball, EM, Verkehr, Österreich
© Getty

Wien - Die bei der WM in Deutschland so beliebten Autofähnchen sind nach dem Eingreifen des österreichischen Verkehrsministeriums nun auch bei der EM im Alpenland erlaubt.

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Eine offenbar unklare Rechtslage über die Legalität des Fan-Accessoires hatte in Österreich für kontroverse Diskussionen gesorgt.

"Für den Paragraf 54 des Kraftfahrgesetzes, der das Befestigen von Fahnen und Wimpeln an Fahrzeugen reglementiert, wird es für die Zeit vor und während der Fußballeuropameisterschaft 2008 einen Erlass geben, der festlegt, dass das Mitführen von Fan-Wimpeln und Flaggen nicht bestraft wird", beendete der österreichische Verkehrsminister Werner Faymann nun am Montag die Debatte.

Patriotismus erwünscht

Sein Ministerium prüfe momentan, die umstrittene Bestimmung ganz zu streichen. Auch der österreichische Innenminister Günther Platter stellte sich auf die Seite der Fußballbegeisterten: "Es wäre völlig absurd, dass österreichische Fans, die eine Fahne im Fahrzeug angebracht haben, von der Polizei bestraft werden."

Patriotismus sei während der EM in Österreich ausdrücklich erwünscht, nicht verboten.

Strafen bis 5.000 Euro

Eine ganze Reihe von Juristen hatte sich zuvor mit dem Konflikt zwischen "Kraftfahrgesetz Paragraf 54" und der "Kraftfahrgesetz- Durchführungsverordnung Paragraf 26a" beschäftigt, um zu klären, ob die Wimpel nun erlaubt oder verboten sind.

Eine Wiener Polizeijuristin meinte, dass in der Alpenrepublik nur bei hohen Beamten wie dem Bundespräsidenten Fähnchen mit Staatswappen am Auto flattern dürfen und sprach von möglichen Strafen von bis zu 5.000 Euro.

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