DFB-Boss Zwanziger kritisiert Polizeigewerkschaft

SID
DFB-Präsident Theo Zwanziger übt Kritik
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DFB-Präsident Theo Zwanziger hat das Urteil des Bundesgerichtshofs über die bundesweiten Stadionverbote begrüßt und die Äußerungen der Polizeigewerkschaft scharf angegriffen.

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Die Spitze des DFB hat das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bezüglich der bundesweiten Stadionverbote noch einmal ausdrücklich begrüßt, die Führung der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) für die "Lebensgefahr"-Aussage aber heftig kritistert.

"Diese Aussage ist unverantwortlich. Mit solchen polemischen und populistischen Äußerungen werden auf fahrlässige Weise Ängste geschürt", sagte DFB-Präsident Theo Zwanziger der "Bild am Sonntag".

Der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt hatte nach der Verkündung des BGH-Urteils erklärt, dass sich jeder Fan, der derzeit ins Stadion gehe, in "Lebensgefahr" begebe. Wendt wurde daraufhin bereits von der Spitze der DFL scharf angegangen.

"Panikmache aus Gründen der Selbstdarstellung"

"Das ist ein Schlag ins Gesicht von Millionen friedlicher Fußballfans. Diese Aussagen sind unverantwortlich und Panikmache aus Gründen der Selbstdarstellung. Die Bundesliga weiß die Arbeit der Polizei zu schätzen und steht jederzeit für einen offenen Dialog zur Verfügung - aber nicht auf dieser Basis", sagte der Vorsitzende der DFL-Geschäftsführung, Christian Seifert.

Der BGH hatte am Freitag die Klage eines Fans von Rekordmeister Bayern München abgewiesen.

Er wollte sein bereits abgelaufenes bundesweites Stadionverbot nach Ausschreitungen am 25. März 2006 in Duisburg als rechtswidrig erklärt bekommen. Das Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs gegen den Anhänger war eingestellt worden.

BGH folgte DFB-Richtlinien

Der BGH folgte jedoch den DFB-Richtlinien, nach denen bereits der Verdacht von Gewalttaten ausreicht, um Fans aus den Stadien zu verbannen.

"Der BGH hat ein richtiges Signal gesetzt. Es geht darum, friedliche Zuschauer vor gewaltbereiten Besuchern zu schützen", kommentierte Zwanziger den Richterspruch.

Der DFB-Boss forderte aber eine genaue Prüfung bei der Umsetzung des Urteils: "Eine falsche Anwendung des Verbots kann in der Tat möglicherweise ein Pulverfass sein. Fans solidarisieren sich schnell, wenn nicht nur Täter, sondern auch Unbeteiligte mit einem Verbot bestraft werden."

BGH sieht Stadionverbot-Regel als zulässig an