Und weiter: "Sollte sich aus der Begründung des Urteils ergeben, dass dies generell nicht mehr so ist, müssen womöglich in sämtlichen Statuten, vom DFB bis zu den Landesverbänden, Anpassungen vorgenommen werden."
Der Bundesgerichtshof hatte am vergangenen Dienstag entschieden, dass der 2013/2014 vollstreckte Zwangsabstieg des damaligen Regionalligisten SV Wilhelmshaven rechtswidrig gewesen sei.
Ausgangspunkt des Rechtsstreits mit der FIFA seit 2008 war die Weigerung des Klubs, für den früheren argentinischen Spieler Sergio Sagarzazu eine Ausbildungsentschädigung in Höhe von 157.500 Euro an zwei vorherige Vereine des Südamerikaners zu zahlen.
Derlei Geldtransfers und entsprechende Strafen bei Nichteinhaltung sehen die Bestimmungen des Weltverbandes FIFA und auch des DFB vor - nicht aber die des Norddeutschen Fußball-Verbandes.