Der wegen Besitzes und Handels von illegalen Substanzen verurteilte Bernard Sainz muss sich am 9. April vor Gericht verantworten. Sainz geht wegen seiner Haftstrafe in Berufung.
Der Einspruch des früheren Radsport-Betreuers Bernard Sainz gegen seine insgesamt dreijährige Haftstrafe wegen des Besitzes und Handels von verbotenen Substanzen wird erst am 9. April verhandelt. Das teilte das zuständige Berufungsgericht in Paris dem ehemaligen Physiotherapeuten von Belgiens gefallenem Radstar Frank Vandenbroucke am Freitag mit.
Der unter dem Spitznamen Dr. Mabuse bekannte Sainz war 2002 auf dem Rückweg von Vandenbrouckes Haus in eine Verkehrskontrolle geraten, bei der die Polizei in seinem Kofferraum illegale Substanzen entdeckte.
Üppiger Fund in Vandenbrouckes Haus
Als daraufhin Vandenbrouckes Haus durchsucht wurde, fanden die Ermittler dort Epo, Morphium und das muskelbildende Präparat Clenbuterol.
In erster Instanz hatte ein Gericht in Paris Sainz zu drei Jahren Haft verurteilt und die Hälfte der Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
Der Belgier war bereits 1999 erstmals verhaftet worden, da er Auflagen aus dem Festina-Skandal von 1998, in den er verwickelt war, nicht eingehalten hatte. Damals wurde ihm unter anderem untersagt, Kontakt zu Radprofis zu halten.
Die Ergebnisse des Radsportkalenders 2008
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