Neuer NADA-Code ab 1. Januar in Kraft

SPOX
30. Dezember 200813:50
Der neue NADA-Code tritt ab dem 1. Januar 2009 in KraftGetty
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Flexiblere Strafen bei Dopingvergehen und verschärfte Meldepflichten: Spitzensportler müssen sich ab 1. Januar auf neue Rahmenbedingungen im Anti-Doping-Kampf einstellen, die ihre Bewegungsfreiheit weiter einschränken.

An Silvester um Mitternacht tritt der NADA-Code 2009 in Kraft. Er zwingt die Athleten, täglich eine Stunde anzugeben, in der sie an einem bestimmten Ort für Dopingkontrollen zur Verfügung stehen.

Neuer WADA-Code umfasst 76 Seiten

Erst-Doper können im begründeten Einzelfall zukünftig schon bis zu vier Jahren gesperrt werden, Kronzeugen und Minderjährigen kann dagegen Strafnachlass von der zweijährigen Regelsperre gewährt werden.

"Bei den neuen Strafen gibt es eine stärkere Berücksichtigung des Verschuldens", erläutert Ulrike Spitz, Sprecherin der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA), deren Code 76 Seiten umfasst und der auf Grundlage des 136-seitigen Codes der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) erstellt wurde.

Eine positive A-Probe hat ab 2009 grundsätzlich die sofortige Suspendierung zur Folge. Die Öffnung der B-Probe muss spätestens sieben Tage nach Beantragung erfolgt sein.

Verstoß gegen Meldepflicht hat 18 Monate Sperre zur Folge

Mindestens ein Jahr Sperre wird künftig fällig, wenn Athleten dreimal binnen 18 Monaten gegen Meldepflichten verstoßen. Dabei ist es egal, ob sie ihre Erreichbarkeit für Dopingtests nicht wie gefordert offenlegen, oder ob sie nicht anwesend sind, wenn der Kontrolleur zur Stelle ist.

Die NADA hat künftig drei verschiedene Testpools: Im sogenannten Registered Testpool (RTP) sind 500 bis 600 Sportler, die dem internationalen Testpool der WADA angehören, bzw. A-Kader oder A-Nationalmannschaften von Sportarten der am stärksten von Doping profitierenden Risikogruppe A (Eisschnelllauf, Gewichtheben, Kanu, Leichtathletik, Radsport, Rudern, Schwimmen, Triathlon).

800 bis 900 Athleten im Nationalen Testpool

Im Nationalen Testpool (NTP) sind 800 bis 900 Athleten aus Sportarten der Risikogruppen B und C, die A-Kader oder A-Nationalmannschaft angehören, sowie Athleten des erweiterten Kreises der Mannschaft für Olympische Spiele und Paralympics.

Im Allgemeinen Testpool (ATP) sind alle übrigen Bundeskaderathleten.