50+1: Die Diskussion um die wichtigste Frage der Zukunft des Fußballs

SPOX
21. März 201821:36
Gegen die Abschaffung von 50+1 organisierte sich zuletzt der Protest.imago
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Die DFL hat für die Mitgliederversammlung am Donnerstag den Beginn der Diskussion um eine mögliche Modifizierung der 50+1-Regel angekündigt. Unter den Fans organisiert sich der Protest, die Vereinsverantwortlichen sind in ihrer Meinung gespalten. Was genau bedeutet 50+1? Wieso ist das Thema so zentral? Wo liegen die Kritikpunkte? Die wichtigsten Fragen zur Diskussion.

Was besagt die 50+1-Regel?

Die 50+1-Regel des DFB und der DFL besagt, dass in den deutschen Lizenzligen ausschließlich diejenigen aus den Fußballklubs ausgegliederten Kapitalgesellschaften spielberechtigt sind, bei denen die Mehrheit der Stimmanteile beim Verein liegt.

Diese Regelung soll verhindern, dass Investoren die Vereine übernehmen und zentrale Entscheidungsbefugnis bekommen. Der Verein muss demnach immer mehr als 50 Prozent der Anteile halten.

Seit einem Urteil des DFB-Schiedsgerichts am 30. August 2011 sind Ausnahmeregelungen des Paragraphen möglich. Die Mehrheitsbeteiligung eines Investors ist seitdem dann möglich, wenn dieser den Klub mehr als 20 Jahre durchgehend in erheblichem Ausmaß unterstützt hat.

Der DFB hat die Regel in seiner Satzung im Paragraph 16 "Mitgliedschaft in der DFL Deutsche Fußball-Liga" festgehalten. Die DFL hat sie beinahe wortgleich ebenfalls in ihren Statuten verankert. Dort steht 50+1 in Paragraph 8 (Erwerb und Ende der Mitgliedschaft) niedergeschrieben.

Der Wortlaut der 50+1-Regel in der Satzung des DFB

Die relevanten Absätze sind durch die Redaktion gefettet.

§16c: Mitgliedschaft in der DFL Deutsche Fußball-Liga

1. Vereine der Lizenzligen bzw. Kapitalgesellschaften mit den in sie ausgegliederten Lizenzspielerabteilungen bzw. weiteren wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben erwerben die Mitgliedschaft in der DFL Deutsche Fußball Liga mit Erteilung der Lizenz durch die DFL Deutsche Fußball Liga.

2. Ein Verein kann nur eine Lizenz für die Lizenzligen und damit die Mitgliedschaft in der DFL Deutsche Fußball Liga erwerben, wenn er rechtlich unabhängig ist, das heißt auf ihn kein Rechtsträger einen rechtlich beherrschenden oder mitbeherrschenden Einfluss ausüben kann, über eine eigene Fußballabteilung verfügt und sportlich für die Teilnahme an einer Lizenzliga qualifiziert ist.

Ausnahmen vom Erfordernis der rechtlichen Unabhängigkeit können nur bewilligt werden, wenn der betreffende Rechtsträger seit mehr als 20 Jahren den Fußballsport des Vereins ununterbrochen und erheblich gefördert hat. Über die Bewilligung von Ausnahmen entscheidet das Präsidium der DFL Deutsche Fußball Liga. Die Bewilligung setzt voraus, dass der betreffende Rechtsträger in Zukunft den Amateurfußballsport in bisherigem Ausmaß weiter fördert.

3. Eine Kapitalgesellschaft kann nur eine Lizenz für die Lizenzligen und damit die Mitgliedschaft in der DFL Deutsche Fußball Liga erwerben, wenn ein Verein mehrheitlich an ihr beteiligt ist, der über eine eigene Fußballabteilung verfügt und der im Zeitpunkt, in dem sie sich erstmals für eine Lizenz bewirbt, sportlich für die Teilnahme an einer Lizenzliga qualifiziert ist. Der Verein ("Mutterverein") muss rechtlich unabhängig im Sinne des § 16c Nr. 2. sein.

Der Mutterverein ist an der Gesellschaft mehrheitlich beteiligt ("Kapitalgesellschaft"), wenn er über 50% der Stimmenanteile zuzüglich mindestens eines weiteren Stimmenanteils in der Versammlung der Anteilseigner verfügt. Bei der Kommanditgesellschaft auf Aktien muss der Mutterverein oder eine von ihm zu 100% beherrschte Tochter die Stellung des Komplementärs haben. In diesem Fall genügt ein Stimmenanteil des Muttervereins von weniger als 50%, wenn auf andere Weise sichergestellt ist, dass er eine vergleichbare Stellung hat, wie ein an der Tochtergesellschaft mehrheitlich beteiligter Gesellschafter. Dies setzt insbesondere voraus, dass dem Komplementär die kraft Gesetzes eingeräumte Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis uneingeschränkt zusteht.

Lizenzvereine und Tochtergesellschaften dürfen weder unmittelbar noch mittelbar an anderen Tochtergesellschaften der Lizenzligen, der 3. Liga, der regionalen Ligen der 4. Spielklassenebene, der Frauen-Bundesliga oder der 2. Frauen-Bundesliga beteiligt sein; dies gilt für die Mitglieder von Organen der Tochtergesellschaften bzw. der Lizenzvereine mit Ausnahme des jeweiligen Muttervereins entsprechend. Als mittelbare Beteiligung der Tochtergesellschaft gilt auch die Beteiligung ihres Muttervereins an anderen Tochtergesellschaften.

Lizenzvereine und Tochtergesellschaften (Lizenznehmer), die Aufgaben der Vermarktung auf eine andere Gesellschaft (Vermarktungsgesellschaft) übertragen, müssen an dieser Vermarktungsgesellschaft dann mehrheitlich beteiligt sein, wenn diese selbst Verträge über die Vermarktung des Lizenznehmers im eigenen Namen oder im Namen des Lizenznehmers schließt. Dies gilt nicht, wenn sich aus der vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und der Vermarktungsgesellschaft ergibt, dass der Lizenznehmer den jeweiligen Vertragsabschlüssen im Bereich der Werbung, des Sponsorings, der Fernseh-, Hörfunk- und Online-Rechte sowie der Überlassung von Nutzungsrechten vorab zustimmen muss. Bei Tochtergesellschaften der Lizenzligen genügt auch eine mehrheitliche Beteiligung des Muttervereins an der Vermarktungsgesellschaft.

Über Ausnahmen vom Erfordernis einer mehrheitlichen Beteiligung des Muttervereins nur in Fällen, in denen ein anderer Rechtsträger seit mehr als 20 Jahren den Fußballsport des Muttervereins ununterbrochen und erheblich gefördert hat, entscheidet das Präsidium des DFB auf Antrag der DFL Deutsche Fußball Liga.

Dies setzt voraus, dass der betreffende Rechtsträger in Zukunft den Amateurfußballsport in bisherigem Ausmaß weiter fördert sowie die Anteile an der Tochtergesellschaft nicht weiterveräußert bzw. nur an den Mutterverein kostenlos rückübereignet. Im Falle einer Weiterveräußerung entgegen dem satzungsrechtlichen Verbot bzw. der Weigerung zur kostenlosen Rückübereignung hat dies Lizenzentzug für die Tochtergesellschaft zur Folge. Mutterverein und Tochtergesellschaft können nicht gleichzeitig eine Lizenz besitzen.

Was passiert am Donnerstag bei der DFL-Mitgliederversammlung?

50+1 wird am Donnerstag bei der Mitgliederversammlung der DFL nicht fallen. Eine endgültige Entscheidung darüber, wie es mit der Regel weitergeht, ist laut DFL-Geschäftsführer Christian Seifert nicht vor Jahresende zu erwarten.

Stattdessen geht es bei der Versammlung aller 36 Klubs der Bundesliga und der 2. Bundesliga darum zu entscheiden, wie künftig über 50+1 diskutiert werden soll. Zunächst soll "ein umfassendes Meinungsbild aller Klubs eingeholt" werden, sagte DFL-Präsident Dr. Reinhard Rauball in der Pressemitteilung Ende Februar.

Bei der Mitgliederversammlung soll eine "ergebnisoffene Grundsatzdebatte" eingeleitet werden: "Aus Sicht des DFL-Präsidiums erscheint es zweckmäßig, in den kommenden Monaten die Formulierung und Umsetzung der 50+1-Regel zu überprüfen und dabei zu erörtern, wie wichtige Prinzipien der gelebten Fußball-Kultur in Deutschland zukunftssicher verankert werden können und ob gleichzeitig neue Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen sind", hatte das Präsidium der DFL diesen Schritt Anfang Februar begründet.

Grundsätzlich soll jeder Verein die Möglichkeit haben, die eigene Diskussion in der Debatte einzubringen. Um letztlich eine Satzungsänderung durchzuführen, wäre eine Zweidrittelmehrheit aller 36 Erst- und Zweitligaklubs vonnöten. Die DFL GmbH hat kein Stimmrecht.

Welche Bedenken haben die Fans bei einer Abschaffung der 50+1-Regel?

Seit Jahren ist die Erhaltung der Regel für die Fans in Deutschland ein wichtiges Thema.

Die zentrale Befürchtung im Falle einer Regeländerung oder -abschaffung ist der flächendeckende Einstieg von Investoren bei den Klubs und damit das Ende der Mitbestimmung. Durch die weitreichende Entscheidungsbefugnis eines Investors droht dem Verein Identitätsverlust und eine unkontrollierbare wirtschaftliche Situation.

Die generelle Entwicklung in England sorgt für Bedenken. Zwar boomt der englische Fußball in finanzieller Hinsicht, die Fankultur litt in den letzten Jahren allerdings massiv darunter. Im Mutterland des Fußballs sind in der Vergangenheit durch Investoren unter anderem Vereinsfarben und -logos verändert oder Stadien verkauft worden.

Im August 2013 benannte etwa Klubbesitzer Assem Allam Hull City offiziell in Hull City Tigers um und ließ im Jahr darauf das Logo anpassen.

Auch außerhalb Englands gibt es warnende Beispiele: Der FC Malaga profitierte nur kurzfristig vom Einstieg eines Investors. Dort plante Scheich Abdullah Al Thani zunächst, den Verein zur aufstrebenden Macht hinter Real Madrid und dem FC Barcelona zu entwickeln, um sich anschließend nach nur zwei Jahren Engagement zurückzuziehen und den Klub zum Wiederverkauf anzubieten. Seitdem rutschten die Andalusier sukzessive in die sportliche Bedeutungslosigkeit ab und stehen in dieser Saison vor dem Abstieg in die Zweitklassigkeit.

In Deutschland lässt das Engagement von Hasan Ismaik beim TSV 1860 München die Alarmglocken läuten. Zwar hält der Jordanier aufgrund der 50+1-Regel seit seinem Einstieg im Jahr 2011 "nur" 49 Prozent der Anteile. Jedoch knüpfte der sein Investment regelmäßig an sportliche Bedingungen und übte so dennoch enormen Einfluss auf das operative Geschäft aus.

Sportlich zahlte sich Ismaiks Investment nicht aus. Die Löwen entwickelten sich seitdem zu einem instabilen Verein mit hoher Fluktuation in der Kader- und Führungsstruktur und stieg infolgedessen im vergangenen Sommer aus der 2. Liga ab. Weil Ismaik anschließend einen weiteren Zuschuss an Bedingungen knüpfte und schließlich verwehrte, musste 1860 sogar den Zwangsabstieg in die Regionalliga Bayern antreten.

Wie organisiert sich der Fan-Protest gegen eine Abschaffung von 50+1?

Die Diskussion um eine mögliche Modifizierung des Satzungspassus' sorgte dafür, dass sich der Widerstand und der Protest organisierten. Die Fans sehen die Öffnung der DFL für ein Meinungsbild als den Beginn eines Prozesses, an dessen Ende die Regel abgeschafft wird.

In zahlreichen deutschen Stadien gab es Spruchbänder, Choreographien und Sprechchöre gegen die DFL und für den Erhalt der Regel.

Das Bündnis "ProFans" bezog offensiv Stellung gegen eine Änderung der Regel und bezeichnete den Kampf dagegen als zentral für die Zukunft des Sports: "Bundesweit wird ein Sturm heraufziehen, sollten die Verantwortlichen bei DFB und DFL nicht schleunigst ein Machtwort für den Erhalt von 50+1 in seiner jetzigen Form sprechen: Die angestrebte Diskussion um 50+1 ist eben nicht nur eine Schönheitsdiskussion um irgendwelche Vereins-und Unternehmensstrukturen, sondern definitiv der sportpolitisch wichtigste Kampf in der nahen Zukunft für alle Fans."

"50+1 bleibt!" trifft auf große Unterstützung

Über 2.800 Fanklubs haben sich darüber hinaus innerhalb einer Woche zu der Aktion "50+1 bleibt!" bekannt. Darunter sind unter anderem die einflussreichen Fanorganisationen "ProFans", "Unsere Kurve" oder die "Football Supporter Europe".

Im Interview mit 11 Freunde erklärte der Mitinitiator und offizielle Vertreter Manuel Gaber die Wichtigkeit von 50+1: "Es gibt auch andere Entwicklungen, die besorgniserregend sind. Aber wenn 50+1 fällt, gehen wir davon aus, dass sich der Wettbewerbsdruck für alle Klubs erhöhen wird. Das kann im Extremfall dazu führen, dass die Finanzkraft von so manchem Eigentümer wichtiger wird als die solide und erfolgreiche Arbeit anderer Vereine."

Die Argumentation vieler Verantwortlicher, dass man den jeweiligen Vereinen freie Wahl darüber lassen sollte, ob sie an der Regel festhalten wollten, sieht Gaber kritisch: "Der springende Punkt an 50+1 ist doch, dass es eine gemeinschaftliche Regel ist, die für alle gilt. Wenn sich ein Klub einen großen Investor ins Boot holt, erhöht das den Wettbewerbsdruck für die anderen."

Gegen die Abschaffung von 50+1 organisierte sich zuletzt der Protest.imago

Darüber hinaus sei der Einstieg von Investoren nicht zwangsläufig mit einer Erhöhung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit verbunden: "Auch im internationalen Fußball läuft vieles falsch, dazu muss man nur nach England oder Paris schauen. Wir finden, der deutsche Fußball, DFB und DFL sollen sich lieber für europäische Regeln und die Einhaltung des Financial Fairplay einsetzen, anstatt mit noch mehr Geld irgendwie mithalten zu wollen", forderte Gaber.

Die Protagonisten der Initiative "50+1 bleibt!" planen, die Unterschriftenliste an die DFL zu übergeben. Allerdings ist noch nicht klar, ob das bereits bei der DFL-Mitgliederversammlung am Donnerstag geschehen wird.

Welche Kritikpunkte gibt es an 50+1?

Ein Hauptkritikpunkt an der Regel ist, dass sie gegen deutsches und europäisches Kartellrecht verstoße. Hannover 96 nannte 50+1 in der Mitteilung zum Verkauf des Vereins an Präsident Martin Kind "kartellrechtlich fragwürdig".

Sportkartellrechtler Mark E. Orth erklärte gegenüber der tz: "Die Regelung beschränkt zunächst den Zugang zum Markt für die Beteiligung an Fußballbklubs und ist vor allem deshalb bedenklich, weil sie von einem Monopolisten erlassen worden ist, nämlich DFB und DFL. Das heißt, für einen Investor gibt es auf dem deutschen Markt keine Alternative. Auch lässt sich kein sachlicher Grund für diese Regelung finden."

FC Bayern: Rummenigge fordert Entscheidung für Klubs

Für Bayern Münchens Vorstandsvorsitzenden Karl-Heinz Rummenigge hat 50+1 in dieser Form ohnehin keine Zukunft: "Es war von Anfang an klar, dass diese Regel vor dem Europäischen Gerichtshof nicht standhalten wird. Man hat natürlich immer darauf gesetzt und gehofft, dass nie einer klagt. Ich würde aber nicht ausschließen, dass irgendwann mal jemand den Klageweg geht. Ich glaube, es wäre fast schon im Interesse der Liga, dass irgendwann mal jemand klagt. Einfach, um dann Klarheit zu haben", erklärte er im manager magazin.

In der Vergangenheit kündigte Hasan Ismaik vom TSV 1860 wiederholt an, eine entsprechende Klage einzureichen.

Weil es bereits Ausnahmeregelungen für Wettbewerbsteilnehmer gibt, ist 50+1 bei einer Klage in einer schwachen Position. Bayer Leverkusen und der VfL Wolfsburg haben als hundertprozentige Töchter der Konzerne Bayer und Volkswagen eine Sonderstellung. Auch die TSG Hoffenheim mit Dietmar Hopp und eben Hannover 96 mit Martin Kind sind aufgrund des langjährigen Engagements Ausnahmen.

Insofern ist Rummenigges Vorschlag: "Jeder Klub sollte für sich selbst entscheiden, wie er damit umgeht - ob er Investoren zulässt und wenn ja, in welcher Qualität und Quantität."

Wettbewerbsgleichheit als Argument für 50+1

Befürworter einer Regeländerung haben aufgrund der Ausnahmen das Argument der Wettbewerbsgleichheit auf ihrer Seite: "Wenn es Ausnahmeregeln gibt, dann müssen die auch für alle gelten, oder es gibt für niemanden eine Ausnahmeregelung", forderte Augsburgs Geschäftsführer Michael Ströll gegenüber der Sport Bild.

Auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands führen Skeptiker an: "Die Bundesliga muss sich im internationalen Wettbewerb behaupten. Jede andere Sicht wäre eine Verkennung von Realitäten im internationalen Medien- und Sponsorenmarkt", sagte etwa Eintracht Frankfurts Vorstandsmitglied Axel Hellmann in 11 Freunde.

Grundproblem von 50+1

Zudem hat 50+1 ein Grundproblem: Die Regel unterscheidet zwischen Stimmanteilen und dem Anteil des Kapitals. Während das angelegte Kapital in vollem Umfang von externen Geldgebern gestellt werden kann, dürfen diese lediglich 49 Prozent der Stimmanteile vereinen.

Eine Scheinminderheit, da eine hohe wirtschaftliche Abhängigkeit entstehen kann. Das zeigt die Situation beim TSV 1860 München, wo Investor Ismaik durch seinen hohen Anteil am Kapital letztlich auch Druck genug ausüben kann, um die Stimmanteile zu beeinflussen. "Wenn man wirtschaftlich völlig abhängig ist vom Mehrheitsgesellschafter, ist 50+1 ein stumpfes Schwert", sagte der ehemalige 1860-Präsident Gerhard Mayrhofer deshalb.

RB Leipzig umgeht 50+1 als eingetragener Verein ebenfalls. Die Regel bezieht sich lediglich auf ausgegliederte Kapitalgesellschaften. Zwar liegt das Stammkapital zu 99 Prozent bei der Red Bull GmbH, die Stimmenmehrheit in der Gesellschafterversammlung hält jedoch der e.V. Dass Leipzig lediglich 17 Vereinsmitglieder hat, die in großen Teilen dem Red-Bull-Konzern nahestehen, spielt für die Anwendung der Regel also keine Rolle.

Diese Vereine sind für eine Abschaffung/Modifizierung von 50+1

(Quelle: Sport Bild)

LigaKlub
BundesligaFC Bayern München
BundesligaFC Schalke 04
BundesligaBayer 04 Leverkusen
BundesligaEintracht Frankfurt
BundesligaHannover 96
BundesligaRB Leipzig
BundesligaWerder Bremen
BundesligaFC Augsburg
BundesligaVfB Stuttgart
BundesligaVfL Wolfsburg
BundesligaHamburger SV
2. BundesligaSV Sandhausen
2. BundesligaEintracht Braunschweig
2. BundesligaSpVgg Greuther Fürth
2. Bundesliga1. FC Heidenheim
2. Bundesliga1. FC Nürnberg
2. BundesligaFC Ingolstadt

Welche Vereine ergreifen Partei für 50+1?

Der prominenteste Fürsprecher für eine Beibehaltung von 50+1 ist Hans-Joachim Watzke: "Borussia Dortmund ist und bleibt klarer Verfechter von 50+1", sagt der Vorstandsvorsitzende.

Auch der FC St. Pauli will für die Erhaltung der Regel kämpfen: "Die 50+1 Regel verhindert ungehemmte und nicht zu kontrollierende Geldflüsse in den Fußballkreislauf. Das Ziel einer (vermeintlichen) Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit ist für die mit wirtschaftlicher Vernunft agierenden Klubs der DFL nicht erreichbar, da ein Wettstreit mit Oligarchen, arabischen Staatsfonds und chinesischen Konzernen, die allesamt wirtschaftliche Vernunft missachten, nicht zu gewinnen ist. (....) 50+1 ist eine von den Vereinen gewollte sportpolitische Aussage und keine ausschließlich juristisch zu betrachtende. Sie sichert Mitbestimmung und Teilhabe und trägt so zu einer emotionalen Bindung der Fußballfans bei. So soll es bleiben", begründet Andreas Rettig die Haltung des Klubs.

Geschäftsführer Stephan Schippers von Borussia Mönchengladbach schlägt sich ebenfalls auf die Seite der Verteidiger: "Wir sind der Überzeugung, dass es auch innerhalb der bestehenden Regelung durchaus möglich ist, strategische Partner an einen Verein zu binden und damit konkurrenzfähig zu bleiben. Borussia Mönchengladbach wird kein Verein für Finanzinvestoren oder private Mäzene werden."

Kölns Geschäftsführer Alexander Wehrle ergreift zwar Partei für die Regel, zeigt sich jedoch diplomatisch: "Der 1. FC Köln steht zur bestehenden 50+1-Regelung. Sollte die Deutsche Fußball-Liga die Regularien verändern wollen, dann werden wir uns damit auseinandersetzen."

Diese Vereine sind für eine Beibehaltung von 50+1

(Quelle: Sport Bild)

LigaKlub
BundesligaBorussia Dortmund
BundesligBorussia Mönchengladbach
BundesligaHertha BSC
Bundesliga1. FC Köln
BundesligaSC Freiburg
Bundesliga1. FSV Mainz 05
2. BundesligaDynamo Dresden
2. BundesligaFortuna Düsseldorf
2. BundesligaFC St. Pauli
2. BundesligaArminia Bielefeld
2. BundesligaJahn Regensburg
2. BundesligaVfL Bochum
2. BundesligaMSV Duisburg
2. BundesligaSV Darmstadt 98
2. BundesligaFC Erzgebirge Aue
2. Bundesliga1. FC Kaiserslautern
2. Bundesliga1. FC Union Berlin (für eine Verschärfung)

Diese Vereine sind noch unentschlossen in der 50+1-Diskussion

(Quelle: Sport Bild)

LigaKlub
BundesligaTSG 1899 Hoffenheim
BundesligKSV Holstein Kiel