NADA prüft Anzeige gegen Unbekannt

SID
Claudia Pechstein ist Deutschlands erfolgreichste Winterolympionikin
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Die NADA prüft derzeit, als Folge des Urteils im "Fall Claudia Pechstein" Strafanzeige gegen Unbekannt zu stellen. "Das begrüßen wir ausdrücklich", sagt Pechsteins Manager Grengel.

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Die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) prüft derzeit, als Folge des Urteils im Fall von Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein Strafanzeige gegen Unbekannt zu stellen. Einen entsprechenden Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" bestätigte Ulrike Spitz, die stellvertretende Geschäftsführerin der NADA.

"Eine Entscheidung darüber wird in der kommenden Woche fallen", sagte Spitz: "Hintergrund ist ganz klar das CAS-Urteil. Wir müssen überprüfen, ob sich aus dem Urteil Anhaltspunkte auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten ergeben. Liegen diese Anhaltspunkte vor, ist es nach dem NADA-Code unsere Aufgabe, staatliche Ermittlungsbehörden einzuschalten."

Grengel: "Diesen Schritt hat Claudia schon lange gefordert"

Pechsteins Manager Ralf Grengel sagte: "Das begrüßen wir ausdrücklich. Genau diesen Schritt hat Claudia schon lange gefordert. Wir hoffen, so kommt Bewegung in die Sache." Pechstein hatte auf ihrer Internetseite am Donnerstag gefordert: "Sucht nach Dealern, Kliniken, Ärzten, Rechnungen, E-Mails, Blutbeuteln, Zeugen - oder was auch immer! Tut endlich Eure Arbeit. Denn jede Recherche wird mich entlasten."

Die NADA will mit der Erstattung einer Strafanzeige umsetzen, was auch DOSB-Präsident Thomas Bach nach der Bestätigung von Pechsteins Zweijahressperre durch den Internationalen Sportgerichtshof CAS gefordert hatte: "Die Hintermänner müssen gemäß der gesetzlichen Anti-Doping-Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes bestraft werden."

Laut "FAZ" prüft die NADA, ob sie Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Bonn, die im Fall Jan Ullrich zuständig war, in München bei der dort ansässigen Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Doping oder in Pechsteins Heimatstadt Berlin stellen soll.

Die NADA setzte Artikel 14.2 2 (Meldung staatlicher Ermittlungsbehörden) ihres Codes um. Darin heißt es unter anderem: "Die für das Ergebnismanagement zuständige Anti-Doping-Organisation sowie die NADA haben die Verpflichtung, bei auf Grund von Hinweisen von Athleten, Athletenbetreuern oder anderen Personen begründetem hinreichenden Verdacht auf einen Verstoß gegen das Arznei- oder Betäubungsmittelgesetz oder das Strafgesetzbuch die jeweilige Person zur Anzeige zu bringen."

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