Teamkollegen von Bolt gestehen Doping

SID
Yohan Blake (r.), ein Trainingskollege von Usain Bolt (l.) hat sich eines Dopingverstoßes bekannt
© Getty

Vier jamaikanische Sprinter - zwei davon Teamkollegen von Weltrekordler Usain Bolt - haben zugegeben, vor den nationalen Meisterschaften unerlaubte Substanzen genommen zu haben.

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Vier unter Dopingverdacht stehende jamaikanische Sprinter, darunter zwei Trainingskollegen von Weltrekordler Usain Bolt, haben die Einnahme einer verbotenen Stimulans zugegeben.

Bei einer Anhörung vor der Jamaikanischen Anti-Doping-Kommission (JADCO) gestand das Quartett, vor den nationalen Meisterschaften Ende Juni in den Medizinschrank gegriffen zu haben.

Entscheidung über Strafe Mitte September

Das bestätigte Ransford Langrin, der vorsitzende Richter der Berufungskommission, der Internetseite "Trackalerts.com" und sagte: "Jetzt müssen wir entscheiden, welche Strafe wir verhängen. Die niedrigste oder die höchstmögliche von zwei Jahren."

Im besten Fall käme das Quartett mit einer Verwarnung davon. Die Entscheidung soll am 14. September verkündet werden.

Yohan Blake (19) und Marvin Anderson (27/beide Sprint), die beiden Vereinskollegen von Usain Bolt im Racers Track Club, sowie Lanceford Spence (26) und Allodin Fothergill (22/beide 400 m) waren in erster Instanz freigesprochen worden. Doch die JADCO ging gegen das Urteil ihres eigenen Schiedsgerichts in Berufung.

Sheri-Ann Brooks erneut freigesprochen

Zum zweiten Mal freigesprochen wurde dagegen Sprinterin Sheri-Ann Brooks (26), die ebenfalls mit 4-Methyl-2-Hexanamin erwischt worden war. Diese Substanz steht zwar nicht auf der Verbotsliste der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA), ist aber dem verbotenen Tuaminoheptan ähnlich. 4-Methyl-2-Hexanamin steckt in zahlreichen rezeptfreien Nasentropfen und -sprays.

Die fünf Fälle der Jamaika-Sprinter waren Ende Juli bekannt geworden. Der Leichtathletik-Verband Jamaikas (JAAA) verzichtete daraufhin, das Quintett bei der WM in Berlin einzusetzen. Dies hatte der Weltverband IAAF empfohlen.

Brooks blieb in erster und zweiter Instanz offenbar wegen Verfahrensfehlern ohne Strafe. Ihre vier Kollegen waren dagegen im ersten Urteil straffrei ausgegangen, weil das Schiedsgericht sich von der Verwandtschaft und damit einer ähnlichen Wirkung von 4-Methyl-2-Hexanamin mit Tuaminoheptan nicht überzeugt zeigte.

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