Goretzka reicht Zivilklage gegen Bochum ein

Von Stefan Petri
Leon Goretzka besitzt laut Horst Heldt beim FC Schalke 04 ein ab 1. Juli gültiges Arbeitspapier
© getty

Leon Goretzka will seinen Wechsel zu Schalke 04 nun doch mit Hilfe des Arbeitsgerichts erzwingen. Wie der VfL Bochum am Mittwoch bestätigte, sei dem Verein eine Zivilklage des 18-Jährigen zugestellt worden. Goretzka will zu Schalke wechseln und beharrt auf einer Ausstiegsklausel in seinem Vertrag - diese will der VfL aber nicht anerkennen.

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Für 2,8 Millionen Euro soll der Jungprofi, dessen Vertrag in Bochum noch bis 2016 datiert ist, angeblich den Verein verlassen dürfen. Während der VfL diese Summe aufgrund einer scheinbar unklaren Vertragsformulierung offenbar als Mindestsumme mit Verhandlungsspielraum interpretiert, beharrt Schalke auf dem Betrag.

Am Mittwoch war die Zivilklage von Goretzka an den VfL übergeben worden - nun müssen die Gerichte entscheiden. "Der Spieler hat bei uns einen ab dem 1. Juli gültigen Vertrag. Wir haben dem abgebenden Verein fristgerecht ein Angebot unterbreitet, daher ist für mich nicht nachvollziehbar, warum es Bochum jetzt einfach darauf ankommen lässt", hatte Schalke-Manager Horst Heldt am Dienstagabend gegenüber dem "SID" erklärt.

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Nachdem keine Einigung über den Wechsel zustande gekommen war, hatte Heldt daraufhin die Gespräche abgebrochen. "Wir haben dem VfL die Hand gereicht und verschiedene Ideen aufgezeigt, um eine für beide Seiten befriedigende Lösung zu finden, aber im Moment sehe ich keinen Grund mehr, warum ich weiter mit Bochum verhandeln soll."

Leon Goretzka im Steckbrief