Die bis zum Ende der ursprünglichen Sperrzeit am 25. Oktober ausstehenden zwei Partien wurden allerdings bis zum Ende der Spielzeit auf Bewährung ausgesetzt. Das Sportgericht hatte es nach mündlichen Verhandlungen in Frankfurt/Main als erwiesen angesehen, dass Erdmann gegen den 1. FC Magdeburg (2:1) am 25. August mehrere Gegenspieler mit rassistischen Äußerungen beleidigte.
Der 30-Jährige bestreitet die Vorwürfe, sein Anwalt Horst Kletke beschränkte die Berufung dennoch auf das Strafmaß. "Durch die Beschränkung der Berufung ist der vom DFB-Sportgericht festgestellte Tatbestand auch für das DFB-Bundesgericht bindend", sagte der Bundesgerichtsvorsitzende Achim Späth: "Strafmildernd hat das Bundesgericht trotz der schwerwiegenden Vorfälle berücksichtigt, dass den 13 Zeugen durch dieses fiktive Geständnis die erneute Vernehmung und Belastung erspart blieb."
Erdmann war erst im Sommer zu den Saarländern gewechselt, durch die sechswöchige Sperre fehlte er in insgesamt fünf Ligaspielen. Das Sportgericht hatte sein Urteil am 13. September damit begründet, dass "für bewusste Falschaussagen aller Magdeburger Zeugen und ein Komplott gegen Dennis Erdmann keine Anhaltspunkte" vorliegen.