Haftstrafe für Sprengstoffattacke in Osnabrück

SID
Beim Spiel zwischen Osnabrück und Münster wurden 33 Menschen durch einen Knallkörper verletzt
© spox

Wegen einer Sprengstoffattacke im Osnabrücker Fußballstadion muss ein 24-Jähriger fünf Jahre in Haft. Die Tat sei von "langer Hand geplant" und ein "Racheakt" gewesen, begründete der Vorsitzende Richter am Landgericht Osnabrück am Freitag die Entscheidung. Durch die Tat habe sich der 24-Jährige aus Münster Anerkennung verschaffen wollen.

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Das Gericht ging mit dem Urteil noch über das geforderte Maß des Staatsanwalts hinaus. Dieser hatte vier Jahre Haft gefordert, die Verteidigung hatte für drei Jahre Haft im offenen Vollzug plädiert.

Der 24-jährige Juri C. hatte gestanden, beim Drittligaspiel des VfL Osnabrück gegen Preußen Münster am 10. September 2011 einen Knallkörper geworfen zu haben. Durch die Explosion waren 33 Menschen zum Teil schwer verletzt worden, darunter fünf Kinder.

Durch die Aussagen verschiedener Polizisten und die Auswertung von Chat-Protokollen und SMS sei deutlich geworden, dass die Münsteraner Ultras die Tat geplant hätten, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. In den Textnachrichten sei von "Krieg" und "Osna töten" die Rede gewesen.

Sprengkörper in der Unterhose

Den Sprengkörper hatte der 24-jährige Italiener in seiner Unterhose mit ins Stadion geschmuggelt. Der Richter schilderte, dass der Angeklagte schon in seiner Heimatstadt Neapel strafrechtlich in Erscheinung getreten sei. Eine verhängte Haftstrafe habe er jedoch nicht antreten müssen.

Von der Familie sei er aus Italien zu einem Onkel nach Münster geschickt worden, um dort in dessen Weinhandel zu arbeiten. Das habe jedoch nicht geklappt, sagte der Richter. Bei den Ultras habe er hingegen einen Familienersatz gefunden.

Strafmildernd sei das Geständnis des 24-Jährigen gewesen, sagte der Richter. Ansonsten habe er wenig Anlass gefunden, ein mildes Urteil zu sprechen. Dass der Fan zur Tatzeit unter Drogen- und Alkoholeinfluss stand, habe sich nicht auf das Strafmaß ausgewirkt. "Er hat sich Mut angetrunken, um so die Hemmungen vor der Tat zu beseitigen", sagte der Richter. Juri C. habe sich vor Gericht auch nicht eindeutig von der Tat und der Ultra-Gruppe distanziert.

DFB begrüßt konsequentes Vorgehen

DFB-Genralsekretär Helmut Sandrock erklärte: "Das konsequente Vorgehen der Justiz begrüßen wir sehr. Es unterstreicht, dass das Stadion kein rechtsfreier Raum ist, und Straftaten auch als solche geahndet werden müssen. Gleichzeitig ist es bedauerlich und macht uns nachdenklich, dass solche Urteile mit harten Strafen überhaupt nötig sind. Zumal es den Fans mit Ausnahme einiger ganz weniger Unverbesserlicher rein um das friedliche Fußball-Erlebnis geht."

"Das Urteil des Landgerichts Osnabrück ist ein deutliches Signal, das DFB und DFL in der klaren Absage an Pyrotechnik bestätigt. Von Feuerwerkskörpern und Böllern geht eine große Gefahr aus. Die Sicherheit für alle Zuschauer muss immer oberste Priorität haben", so Sandrock

Neben der Haftstrafe muss der 24-Jährige nun auch 50.000 Euro Schmerzensgeld an die Nebenkläger zahlen. Des Weiteren stehen ihm Schadensersatzforderungen in Höhe von 200.000 Euro bevor, wie ein Polizeisprecher am Rande des Prozesses sagte.

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