Gladbach-Ultra muss drei Jahre in Haft

SID
Ein Gladbach-Ultra wurde zu drei Jahren Haft verurteilt
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Der ehemalige Vorsänger der Ultras von Borussia Mönchengladbach ist am Donnerstag wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren ohne Bewährung verurteilt worden. Das bestätigte das Landgericht Mönchengladbach dem SID.

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Der ehemalige Vorsänger der Ultras von Borussia Mönchengladbach ist am Donnerstag wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren ohne Bewährung verurteilt worden. Das bestätigte das Landgericht Mönchengladbach dem SID. Der bis dahin unbescholtene 29-Jährige hatte vor dem Heimspiel der Borussia gegen Darmstadt 98 am 20. Dezember 2015 einen anderen Gladbach-Fan mit einem Tritt lebensgefährlich verletzt.

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Der Tatbestand des versuchten Totschlags konnte nicht bewiesen werden. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor vier Jahre Haft für den Mann gefordert. Der 29-Jährige war bis zu dem Vorfall für die Koordination der Gesänge in der Nordkurve des Borussia-Parks verantwortlich und unter anderem im Vorstand des Mönchengladbacher Fanprojektes aktiv.

Nach Angaben von Zeugen hatte der Mann gegen den Kopf seines Opfers getreten, das ihn zuvor Bier über die Kleidung geschüttet hatte.

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