DFB verhängt Stadionverbote gegen Fans

SID
Die Fans des FC Bayern Münchens sorgen nicht immer für schöne Momente
© Getty

81 Mitglieder des Bayern-Fanklubs "Schickeria" haben vom DFB Stadionverbote erhalten. Sie hatten auf dem Weg zum Spiel gegen Mainz im letzten August im Zug randaliert und Polizisten angegriffen.

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Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat am Wochenende 81 Stadionverbote gegen Anhänger von Rekordmeister Bayern München verhängt. Mitglieder des FCB-Fanclubs "Schickeria" hatten am 22. August des vergangenen Jahres bei der Hinreise zum Bundesligaspiel beim FSV Mainz 05 (1:2) im Zug randaliert und zudem drei Polizisten am Würzburger Bahnhof verletzt.

"Es handelt sich um Personen, die unter dringendem Tatverdacht stehen. Ermittelt wird wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Landfriedensbruch. Alle Einzelfälle wurden in Abstimmung mit der Polizei intensiv geprüft", sagte der DFB-Sicherheitsbeauftragte Helmut Spahn. Insgesamt waren 130 Fans in die Vorfälle in Würzburg verwickelt.

Während der DFB 81 Stadionverbote verhängte, sind bei der Staatsanwaltschaft Würzburg nach Angaben des Münchner Merkurs nur Verfahren gegen 22 Personen wegen Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung anhängig. Verurteilt ist bislang niemand, es gibt offenbar auch noch keine Anklagen.

Klage eines Bayern-Fans abgewiesen

Nichtsdestotrotz kann der Verband wegen der "DFB-Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten" bereits dann aktiv werden, wenn von Seiten der Behörden ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wies in diesem Zusammenhang zuletzt die Klage eines Bayern-Fans ab. Gegen den 19-Jährigen war aufgrund des Verdachts auf eine Gewalttat am 25. März 2006 in Duisburg vom MSV ein zweijähriges Besuchsverbot für sämtliche Fußballspiele in Deutschland verhängt worden.

Der Kläger soll bei Ausschreitungen ebenfalls mit der "Schickeria" beteiligt gewesen sein. Ein Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch gegen ihn wurde jedoch eingestellt.

Dennoch folgte der BGH den Richtlinien des DFB. Allerdings wird das Urteil bald ein Fall für das Bundesverfassungsgericht, nachdem der Bayern-Fan eine Verfassungsbeschwerde eingereicht hat.

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