"Nicht Opfer, er ist Täter": Jens Lehmann zu hoher Geldstrafe verurteilt

SID
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© getty

Sachbeschädigung, Beleidigung, versuchter Betrug: Der ehemalige Nationaltorhüter Jens Lehmann muss eine hohe Geldstrafe zahlen. Das Amtsgericht Starnberg verurteilte den 54-Jährigen zur Zahlung von 210 Tagessätzen zu je 2000 Euro (420.000 Euro insgesamt), wie BR24 am Freitag berichtete. Die Summe beruhe auf Schätzungen seines Gehalts, zu dem sich der WM-Torwart von 2006 nur teilweise äußern wollte.

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Nach Informationen des Senders gehe es bei den Anklagepunkten um verschiedene Vorfälle. Zum einen wurde Lehmann vorgeworfen, mit einer Kettensäge in den Händen in die Garage eines Nachbarn eingebrochen zu sein und dort einen Holzbalken angesägt zu haben. Auch sei er aus einem Münchner Parkhaus "Stoßstange an Stoßstange" mit einem anderen Auto gefahren, um die hohen Parkgebühren zu umgehen, und habe Polizisten beleidigt, die ihm den Führerschein entziehen wollten.

Im Schuldspruch der Richterin hieß es laut BR24, Lehmann habe sich "durchgängig als Opfer der Justiz" dargestellt, sei aber "nicht Opfer, er ist Täter". Lehmanns Anwalt hingegen monierte, im Prozess sei "mit Kanonen auf Spatzen geschossen" worden.

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