GdP fordert faireres Sportrechtssystem

SID
Claudia Pechstein will auch noch mit 45 zu den olympischen Spielen
© getty

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat das Urteil des Münchner Landgerichts in der Schadenersatzklage von Eisschnellläuferin Claudia Pechstein mit Blick auf die Sportgerichtsbarkeit begrüßt.

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"Unsere den Sportverbänden und dem DOSB mitgeteilten Bedenken gegen das gegenwärtige Sportrechtssystem sind voll bestätigt worden", sagte der stellvertretende GdP-Vorsitzende Jörg Radek. Das bisherige Prozedere des Abschlusses von Athleten- und Schiedsvereinbarungen sei meilenweit vom sportlichen Anspruch der Fairness entfernt. "Es entrechtet und benachteiligt die Sportler völlig unangemessen. Das Münchner Landgericht hat dies bestätigt", sagte Radek.

Die GdP sieht in dem Urteil den Startschuss zu tiefgreifenden Änderungen im Sportrecht. "Zudem wurde deutlich, dass der ehrenvolle Zweck der Dopingbekämpfung nicht jedes Mittel rechtfertigt, dass die Sportler nicht faktisch rechtlos gestellt und ihrer Persönlichkeitsrechte völlig beraubt werden dürfen, wie das heute der Fall ist", so Radek.

Das Landgericht München I hatte am Mittwoch die Schiedsklausel der Athletenvereinbarung zwischen Fachverbänden und Athleten im Falle der Bundespolizistin Pechstein für unwirksam erklärt.