Pechstein-Urteil verzögert sich weiter

SID
Claudia Pechstein gewann fünf olympische Goldmedaillen
© Getty

Die Entscheidung über den Einspruch der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein gegen ihre Zwei-Jahres-Sperre verzögert sich, wie ein Sprecher des Schweizer Bundesgerichts bestätigte.

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Claudia Pechstein muss weiter auf ein Urteil des Schweizer Bundesgerichts in ihrem Berufungsverfahren warten. "Etwa in einem Monat wird es ein Urteil geben. Es geht nicht mehr um sechs oder drei Monate", sagte ein Sprecher des Bundesgerichts dem "sid". Die Anwälte der wegen auffälliger Blutwerte gesperrten Pechstein hatten eine wesentlich schnellere Entscheidung erwartet.

"Für Claudias Nerven ist diese Wartezeit natürlich Gift. Wir hatten zuletzt täglich mit einem Urteil gerechnet. Mehr möchte ich dazu nicht sagen", sagte Pechsteins Anwalt Simon Bergmann dem "sid". Die fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin erholt sich derzeit von einem Nervenzusammenbruch, den sie erlitt, nachdem das Bundesinnenministerium den Antrag der Polizeihauptmeisterin auf "Sonderurlaub unter Wegfall der Bezüge" abgelehnt hatte.

Antrag auf Beschleunigung des Verfahrens abgelehnt

Die Verzögerung kommt durchaus überraschend. Das Schweizer Bundesgericht hatte Ende Juli einen Antrag Pechsteins auf Beschleunigung des Verfahrens mit der Begründung abgelehnt, dass ohnehin bald ein Urteil zu erwarten sei. Am 3. September lief eine letzte Eingabefrist für den Pechstein-Gegner, den Eisschnelllauf-Weltverband ISU, ab. Danach, so das Bundesgericht, sei "die Sache" ohnehin "spruchreif".

Eine Begründung für die weitere Verzögerung wollte der Sprecher nicht nennen. Der ursprünglich genannte Verkündungstermin Ende Juli war hinfällig geworden, weil Pechsteins Lager noch neue Fakten vorbringen durfte.

Revision vor dem CAS

Pechstein hat vor dem Schweizer Bundesgericht Revision gegen das Urteil des Internationalen Sport-Gerichtshofes CAS eingelegt. Der CAS hatte die von der ISU verhängte Zwei-Jahres-Sperre gegen die Berlinerin bestätigt.

Entscheidet das Schweizer Bundesgericht nun gegen Pechstein, sind deren sportrechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft. Dann bliebe ihr nur noch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Gibt er Pechstein recht, wird der Fall vor dem CAS neu aufgerollt. Pechsteins Sperre läuft noch bis zum 9. Februar 2011.

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