Trainingssperre für Pechstein bleibt

SID
Die Trainingssperre für Olympiasiegerin Claudia Pechstein bleibt bestehen
© sid

Der Eilantrag von Claudia Pechstein vor dem Schweizerischen Bundesgesicht ist gescheitert. Die fünfmalige Olympiasiegerin bleibt damit vom offiziellen Training ausgeschlossen.

Anzeige
Cookie-Einstellungen

Rückschlag für Claudia Pechstein: Die fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin muss im Training weiter ihre Runden im Alleingang drehen. Das Schweizer Bundesgericht hat den Eilantrag der fünfmaligen Olympiasiegerin auf Aussetzung ihrer Trainingssperre abgelehnt. Damit darf Pechstein nicht an offiziellen Übungseinheiten der Deutschen Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG) teilnehmen.

Gleichzeitig kündigte das Gericht eine Entscheidung im Revisionsverfahren für Juli 2010 an. Sollte das Bundesgericht auch diesen Antrag ablehnen, bliebe der 38 Jahre alten Läuferin im Kampf um ihre Rehabilitation nur noch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Pechstein: "Privattraining im Eisschnelllauf kaum möglich"

"Sportlich gesehen ist die Ablehnung natürlich alles andere als förderlich, da es im Eisschnelllauf kaum Möglichkeiten gibt, privat zu trainieren", sagte Pechsteins Anwalt Simon Bergmann. Von einem Rückschlag wollte Bergmann mit Blick auf den Termin des Hauptverfahrens nicht reden: "Immerhin hat das Gericht angekündigt, über unseren Hauptantrag relativ zeitnah bis Ende Juli 2010 zu entscheiden."

Der Heidelberger Sportrechtsexperte Michael Lehner sah in der Entscheidung allerdings schon einen Fingerzeig. "Es spricht einiges dafür, dass die Entscheidung in dem Hauptverfahren nicht anders aussehen wird", sagte Lehner.

Damit wäre das vorläufige Ende im Justiz-Marathon Pechstein besiegelt, Lehner sprach von einem "tragischen Ausgang". DESG-Sportdirektor Günter Schumacher wertete das Urteil anders: "Das Ergebnis muss man so akzeptieren. Diese Entscheidung hat aber nichts mit dem Hauptsacheverfahren zu tun."

"Pechstein-Fall nicht mit anderen Verfahren vergleichbar"

Wie Bergmann betonte, habe das Gericht die geringen Erfolgsaussichten eines Revisionsgesuches angeführt. Dies sei mit dem Hinweis auf die Statistik geschehen, da das Bundesgericht in der Vergangenheit nur wenige Anträge positiv beschieden habe. "Dass diese Statistik nicht für uns spricht, mag sein, entmutigt uns aber keinesfalls, da der Pechstein-Fall nicht mit anderen Verfahren vergleichbar ist", sagte Bergmann.

Die wegen zu hoher Bluwerte gesperrte Pechstein hatte im März beim Bundesgericht die Wiederaufnahme des Verfahrens sowie per Eilantrag das Ende der Trainingssperre beantragt.

Zuvor hatten ihr führende europäische Hämatologen eine Blutanomalie (Sphärozytose) attestiert, die "zu 99,99 Prozent" ihre abnormalen Blutwerte erklären würde. Damit sei ein Dopingvergehen auszuschließen, hieß es aus dem Pechstein-Lager.

Der Eisschnelllauf-Weltverband ISU hatte Pechstein wegen zu hoher Blutwerte für zwei Jahre bis Februar 2011 gesperrt. ISU und auch der internationale Sportgerichtshof CAS waren der Meinung, dass die erhöhten Retikulozyten-Werte bei der Berlinerin nur auf Doping zurückzuführen seien.

Das Schweizer Bundesgericht kann eine Entscheidung des CAS nur aufheben, wenn formale Richtlinien nicht eingehalten werden. Dies ist offenbar bislang nicht der Fall gewesen.

Expertenstreit im Fall Pechstein dauert an