Tschudow nicht nachträglich Weltmeister

SID
Maxim Tschudow holte seit 2005 zehn Weltcup-Siege
© Getty

Maxim Tschudow wird nicht nachträglich der WM-Titel in der Verfolgung zugesprochen. Der Biathlon-Weltverband IBU lehnte einen entsprechenden Antrag des russischen Verbandes ab.

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Biathlet Maxim Tschudow ist nicht wie von Russlands Verband beantragt nachträglich zum Weltmeister des 12,5-km-Jagdrennens erklärt worden.

Der Vorstand des Weltverbandes IBU stellte sich auf seiner Sitzung in Salzburg hinter die Entscheidung der IBU-Berufungsjury vom 15. Februar, die nach dem WM-Chaosrennen von Pyeongchang ein Urteil der Wettkampf-Jury zugunsten von Tschudow wieder aufgehoben hatte.

Björndalen behält den Titel

Im Jagdrennen von Pyeongchang erreichte der Norweger Ole Einar Björndalen als Erster und damit Weltmeister das Ziel, war aber kurz nach dem Start aufgrund einer nicht einwandfreien Ausschilderung wenige Meter von der Strecke abgekommen.

Gegen die dafür verhängte Strafminute, die Tschudow zum WM-Gold verholfen hätte, legten die Norweger bei der IBU-Berufungsjury erfolgreich Protest ein.

"Vorstand hat mit breiter Mehrheit entschieden"

Nach erneuter Anhörung der Beteiligten, darunter Wettkampf-Chef Norbert Baier (Deutschland) und Renndirektor Franz Berger (Österreich), lehnte der IBU-Vorstand den russischen Vorstoß ab, eine zweite Goldmedaille an Tschudow zu vergeben.

Im Gespräch widersprach der deutsche Vizepräsident Alfons Hörmann russischen Berichten, wonach es im Vorstand eine knappe Kampfabstimmung gegeben habe. "Der Vorstand hat sich mit breiter Mehrheit entschieden. Nur Herr Tichonow hat für Tschudow gestimmt", sagte Hörmann.

Russen wollen vor Gericht

Verbands-Vizepräsident Alexander Tichonow (Russland) bezeichnete das Votum als "eine der ungerechtesten Entscheidungen der IBU-Geschichte" und teilte mit, dass sich die Russen weitere Schritte vorbehalten.

Bereits mehrfach hatte das Tschudow-Lager angekündigt, vor den Internationalen Sportgerichtshof (CAS) ziehen zu wollen.

In der IBU wird bezweifelt, ob sich der CAS nach dem letztinstanzlichen Vorstands-Entscheid dem Fall überhaupt widmet.