Gemeinnützigkeit des DFB fraglich?

SID
Theo Zwanziger (l.) und Wolfgang Niersbach (r.) gelten als Schlüsselfiguren bei dem Skandal
© getty

Dem DFB könnte als Folge der Razzia in Verbindung mit der WM-Affäre 2006 eine Neubewertung des steuerlich günstigen Status der Gemeinnützigkeit drohen.

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Ganz allgemein werden "Ermittlungsergebnisse von den Finanzämtern stets zum Anlass genommen, einen Fall erneut rechtlich zu beurteilen", sagte Karsten Pflock, Sprecher der Oberfinanzdirektion Frankfurt, dem SID und bestätigte damit einen Bericht der SZ vom Donnerstag.

Zu Einzelfällen, also konkret zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen den DFB wegen der dubiosen Zahlung von 6,7 Millionen Euro (angeblich an den Weltverband FIFA), äußerte sich die Oberfinanzdirektion "aufgrund des in Paragraph 30 der Abgabenordnung normierten Steuergeheimnisses" nicht.

Der DFB verfolgt laut seiner Satzung (Paragraph fünf) "ausschließlich, unmittelbar und selbstlos gemeinnützige Zwecke im Sinne des 3. Abschnitts 'steuerbegünstigte Zwecke' der Abgabenordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung". Der Verband "verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des DFB dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden."

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