BDR-Vize Sprenger prüft Klage gegen ARD

SID
Radsport, BDR
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Wiesbaden - Udo Sprenger, Vizepräsident des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR), prüft nach der Einstellung der Ermittlungen gegen ihn eine Klage gegen die ARD.

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Das sagte der 62-jährige Kriminalrat a.D. und bestätigte damit einen Bericht der "Frankfurter Rundschau". "Zuerst prüfen meine Anwälte die Akten, dann sehen wir weiter", erklärte der BDR-Vize.

Eine mögliche Klage könnte laut Sprenger zwei Zielrichtungen haben. "Gibt es die von der ARD zitierte Eidesstattliche Erklärung des Belastungszeugen überhaupt? Wenn ja - dann liegt eine Falschaussage vor", sagte der Funktionär, der am 25. Juni in einer ARD-Fernsehsendung durch einen anonymen Zeugen beschuldigt wurde, in seiner Zeit als Teamchef der Mannschaft Nürnberger Versicherungen "schwarze Kassen für die Beschaffung von Doping-Mitteln" geführt zu haben.

Keine Hinweise auf schwarze Kassen 

Gegen Sprenger war wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz und der Untreue ermittelt worden. Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden hat nach einer BDR-Mitteilung das Ermittlungsverfahren eingestellt. Es bestehe kein begründeter Tatverdacht mehr, habe die Behörde in ihrer Einstellungsverfügung geschrieben, teilte der Verband mit.

Ausgeschlossen werden könne anhand der durchgeführten Ermittlungen "ein systematisches Doping unter Mitwirkung des Beschuldigten Udo Sprenger oder eines anderen Mitgliedes der Teamleitung. Für die Existenz 'schwarzer Kassen' haben sich keinerlei konkrete Hinweise ergeben. Das Ermittlungsverfahren gegen Udo Sprenger war daher einzustellen", hieß es.

Nach der Fernsehsendung hatte der BDR-Vize Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Inzwischen ist die Person, die die Vorwürfe öffentlich gemacht hat, laut Sprenger namentlich bekannt. Die ARD berief sich in der Sendung auf eine Eidesstattliche Erklärung ihres damals im Bild unkenntlich gemachten Kronzeugen. BDR-Chef Scharping zweifelt die Existenz der Person wie Sprenger an. "Gab es die überhaupt?", fragte er in der "Frankfurter Rundschau".