Zudem muss der 28-Jährige die Verfahrenskosten in Höhe von 5.000 Franken zahlen sowie alle seit dem 24. April 2007 eingefahrenen Preisgelder zurückerstatten.
"Matthias Kessler schwört Stein und Bein, kein Testosteron genommen zu haben", sagte sein Anwalt Michael Lehner der dpa. Kessler war im Juli 2007 nach der B-Probe vom Astana-Team entlassen worden.