Bis zu 30.000 Euro davon kann der Verein für "sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen" verwenden. Diese müssen die Löwen dem DFB aber bis zum Ende der Bewährungszeit nachweisen. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Der Zuschauer-Teilausschluss tritt bei einem schwerwiegenden Wiederholungsfall innerhalb der Bewährungsfrist in Kraft, teilte das Sportgericht weiter mit. Sollte es zu einer Vollstreckung des Urteils kommen, gibt es bereits klare Vorgaben: So dürfen beim folgenden Zweitliga-Heimspiel nur 12.000 Eintrittskarten für den Heimbereich verkauft werden. Zudem müssen die Blöcke 130 und 131 der Nordtribüne in der Allianz Arena geschlossen bleiben. Es dürfen dort auch keine Banner, Plakate oder Transparente aufgehängt werden.
Anhänger der Sechziger hatten bei den Spielen der Rückrunde in Darmstadt, Karlsruhe und Ingolstadt sowie in der Relegation in Kiel Pyrotechnik gezündet und die Bengalos teilweise in den Innenraum geworfen.
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