Pokalausschluss für Dresden

SID
Dresden-Fans stürmten nach Abpiff des DFB-Pokalspiels gegen Hannover 96 den Platz
© getty

Keine Gnade für Dynamo Dresden: Das Bundesgericht des DFB hat den Einspruch des Zweitligisten abgewiesen und den Ausschluss Dynamos vom kommenden DFB-Pokal-Wettbewerb bestätigt.

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Die Sachsen, deren Fans zum wiederholten Mal durch Krawalle negativ aufgefallen waren, sind damit der erste Klub, gegen den die Höchststrafe des DFB ausgesprochen wurde.

Das Bundesgericht unter dem Vorsitz von Goetz Eilers folgte dem erstinstanzlichen Urteil des Sportgerichts vom 10. Dezember - in der vergangenen Saison hatte Dynamo noch erfolgreich vor dem Bundesgericht Einspruch gegen das Pokal-Aus eingelegt.

"In der letzten Saison haben wir von einem Pokalausschluss noch Abstand genommen - verbunden mit der dringenden Warnung, dass es nicht wieder zu solchen Ausschreitungen kommen darf. Diese Warnungen haben nicht gefruchtet", sagte Eilers in seiner Urteilsbegründung: "Der Pokalausschluss ist das richtige Mittel, um zu signalisieren, dass der DFB nicht zuschaut, wenn solche Vorkommnisse wiederholt stattfinden. Wir hatten keine andere Möglichkeit zu reagieren."

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