Koch will Satzung von RB Leipzig prüfen

SID
Dr. Rainer Koch ist beim DFB Vizepräsident für Rechts- und Satzungsfragen
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Dem neu gegründeten Fußballverein RasenBallsport Leipzig droht im Falle eines Aufstieges in die Regionalliga Ärger. Der DFB will die Satzung des Klubs genau unter die Lupe nehmen.

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DFB-Vizepräsident Rainer Koch will die Satzung des mit Ziel Bundesliga gegründeten RB Leipzig im Falle eines Aufstiegs in die Regionalliga noch einmal gründlich prüfen.

Das für Rechts- und Satzungsfragen zuständige Präsidiumsmitglied äußerte im Fernsehen Zweifel, ob die DFB-Statuten durch den Fünftligisten auf nationaler Spielebene eingehalten werden.

"Ich bin mir da aktuell nicht so ganz sicher", sagte Koch. Die 50+1-Regel dürfe nicht unterlaufen werden. Aufgabe des DFB sei es abzusichern, dass der Fußball das Sagen hat.

Koch sieht Probleme

Die 50+1-Regel besagt, dass der Verein in einer Aktien- oder Kapitalgesellschaft immer 50 Prozent plus eine Stimme halten muss.

Koch, seit 2004 Präsident des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV), sieht vor allem Probleme, weil nur die sieben RB-Gründungsmitglieder ein Stimmrecht haben.

Diese würden einen dreiköpfigen Ehrenrat bilden, der dann für sieben Jahre gewählt ist und dann nicht von anderen kontrolliert werden kann.

Der Kader von RasenBallsport Leipzig