"So entsteht bei einigen Fans der Eindruck, dass sie pauschal mit zweifelhaften Personengruppen gleichgesetzt werden, bei denen eine solche sicherheits- und verfassungsrelevante Handhabung üblicher ist", sagte Rauball der "Sport Bild". "Wenn der Einsatz von V-Leuten dazu gedient haben sollte, konkrete Anhaltspunkte in Bezug auf Rechtsextremismus zu bekommen, um so zu verhindern, dass diese Personen vor allem jüngere Fans auf den Tribünen infizieren, wäre das eine nachvollziehbare Entscheidung", meinte Rauball weiter: "In jedem Fall muss aber der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben." Die Innenministerien aus Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz hatten zugegeben, dass V-Leute von der Polizei in der Fanszene angeworben und eingesetzt wurden.
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