Fälle Josue und Jones am 14. Januar vor Gericht

SID
Jermaine Jones sah am 16. Spieltag gegen Stuttgart Rot und wurde für vier Spiele gesperrt
© Getty

Das DFB-Sportgericht wird die Sportstrafsachen gegen Josué vom VfL Wolfsburg und Jermaine Jones von Schalke 04 erst am 14. Januar verhandeln. Beide Klubs legten Einspruch ein.

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Die beiden Vereine hatten Einspruch gegen die Rotsperren der Spieler eingelegt, was automatisch eine mündliche Verhandlung nach sich zieht.

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Josué war in der Begegnung gegen Eintracht Frankfurt (0:2) am letzten Spieltag vor der Winterpause des Feldes verwiesen und für drei Spiele gesperrt worden.

Der Schalker Jones hatte für seine Rote Karte beim 1:3 in Stuttgart am 16. Spieltag als Wiederholungstäter vier Spiele Sperre erhalten.

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