Owomoyela-Verfahren verzögert sich

SID
Das Verfahren im Prozess zwischen Patrick Owomoyela und der NPD verzögert sich
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Im Rechtsstreit mit Patrick Owomoyela setzen die NPD-Funktionäre auf eine Verzögerungstaktik. Alle Anträge auf eine Einstellung des Verfahrens wurden abgelehnt.

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Im Strafprozess gegen drei NPD-Funktionäre hat der Dortmunder Fußball-Profi Patrick Owomoyela seine Anschuldigungen bekräftigt, Opfer einer rassistischen Kampagne geworden zu sein.

"In meinen Augen wurde mit meinem Abbild eine Kampagne geführt, die gegen mich als Menschen und gegen meine Hautfarbe sowie gegen andere Menschen mit meiner Hautfarbe gerichtet war", sagte der elfmalige deutsche Nationalspieler bei seiner etwa einstündigen Zeugenaussage vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten am Dienstag.

Owomoyela tritt in dem Prozess der Berliner Staatsanwaltschaft gegen den NPD-Vorsitzenden Udo Voigt und zwei weitere Parteifunktionäre wegen Volksverhetzung in zwei Fällen als Nebenkläger auf.

NPD soll in WM-Planer fremdenfeindliche Parole verbreitet haben

Der Sohn einer deutschen Mutter und eines nigerianischen Vaters hatte im Jahr 2006 Strafanzeige gestellt, nachdem er im Vorfeld der Fußball-WM in Deutschland Opfer einer rassistischen Kampagne der NPD geworden war.

Die NPD soll auf der Titelseite ihres so genannten "WM-Planers" die Rückansicht eines Fußballers im Nationaltrikot mit Owomoyelas Nummer 25 in Verbindung mit einer fremdenfeindlichen Parole verbreitet haben.

"Den Teil der Nummer, den man auf dem Trikot nicht erkennen kann, konnte ich auf der Hose sehen. Ich habe mich sofort angesprochen gefühlt", sagte Owomoyela.

Die Verteidiger der Angeklagten bestritten jedoch, dass tatsächlich Owomoyela auf dem Flyer zu sehen sei. Stattdessen könne auch der Spieler mit der Nummer 26 (damals Sebastian Deisler) abgelichtet sein.

Zahlreiche Anträge und Bitten um Unterbrechung

Vor der Aussage von Owomoyela hatten die Anwälte der Angeklagten mit fünf Anträgen und zahlreichen Bitten um Unterbrechungen die Verhandlungen verzögert.

So forderten sie die Einstellung, das Aussetzen und den Abbruch des Verfahrens sowie den Ausschluss von Owomoyela als Nebenkläger. Zudem stellten sie einen Antrag auf Befangenheit der Richterin. Alle fünf Anträge wurden abgelehnt.

Am 7. April geht der Prozess mit weiteren Zeugenaussagen weiter. Die Richterin hält aber auch einen dritten Verhandlungstag für möglich.

Patrick Owomoyela im Steckbrief