HSV mit Teilerfolg gegen "Graumarkt"-Handel

SID
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© Getty

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem Handel mit Fußballtickets auf dem "Grauen Markt" teilweise einen Riegel vorgeschoben.

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"Wir sind mit dem Urteil weitestgehend zufrieden", sagte Kai Voerste, Leiter Ticketing beim HSV, der Deutschen Presse-Agentur dpa. "Wir sind sehr froh darüber, dass der BGH bestätigt hat, dass unsere Klage rechtmäßig ist."

Karten zu "sozialverträglichen Preisen"

In dem Prozess ging es um die Praxis der Internetfirma bundesligakarten.de, die unter anderem Tickets für HSV-Heimspiele erwirbt und dann sehr viel teurer weiterverkauft. Der HSV hatte das Unternehmen bereits per Abmahnung aufgefordert, den Kartenverkauf einzustellen.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vereins ist der Weiterverkauf zu gewerblichen oder kommerziellen Zwecken ausdrücklich verboten. Der Bundesligist will nach eigenen Angaben Karten zu sozialverträglichen Preisen anbieten.

Nach einem Urteil dürfen gewerbliche Tickethändler nicht Eintrittskarten direkt beim Verein aufkaufen und anschließend wieder zu deutlich höheren Preisen weiterveräußern, wenn der Weiterverkauf in den Geschäftsbedingungen untersagt ist.

Damit gab das Karlsruher Gericht einer Klage des Hamburger SV teilweise statt. Laut BGH können die "Graumarkt"-Händler allerdings nach wie vor Karten von Privatpersonen aufkaufen und dafür auch per Anzeige werben. Dies sei nicht wettbewerbswidrig.