Die DFB-Instanz ahndete zwei Vorfälle: Während der Partie des VfL gegen den FC Bayern München wurden am 20. Oktober aus dem Bochumer Fanblock mehrere Plastikbecher und ein Feuerzeug auf das Spielfeld geworfen.
Gegen den VfL Wolfsburg flogen am 4. November Bierbecher auf das Spielfeld. Der VfL Bochum hat dem Urteil zugestimmt, das damit rechtskräftig ist.