Vetorecht für Trainer und Referee

SID
Fußball, Dr. Markus Merk
© DPA

Frankfurt/Main - Der für den Videobeweis kämpfende Schiedsrichter Markus Merk plädiert in einem 30-seitigen Konzept unter anderem für ein Vetorecht für Trainer und Referees.

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Diese sollen nach Merks Vorstellungen je zweimal während einer Partie die Überprüfung einer strittigen Szene verlangen können. "Das wird Fußball für alle gerechter machen", sagte der 45-Jährige in einem Interview der "Rhein-Neckar-Zeitung".

Die Entscheidung über die jeweilige Szene solle ein dreiköpfiges neutrales Gremium treffen, schlägt Merk vor. "Es kann nicht der sein, der die Entscheidung unten auf dem Feld trifft, da würde man dem Schiedsrichter wieder den schwarzen Peter zuschieben", sagte der Kaiserslauterer, der sich als erster deutscher Referee für den vom Weltverband FIFA bislang abgelehnten Videobeweis stark macht.

Für das menschliche Gesicht  

Bis die Entscheidung durch das neutrale Trio gefallen sei, dürfe keine Minute vergehen. Das müsse "innerhalb von ein paar Sekunden" geschehen, forderte Merk.

Es gehe darum, den Schiedsrichter als Mensch zu schützen, forderte Merk, dessen Vorstoß für den Videobeweis nach seiner krassen Abseits-Fehlentscheidung am Samstag im Bundesligaspiel Werder Bremen gegen Borussia Dortmund (2:0), als er ein Abseitstor von Bremens Stürmer Markus Rosenberg anerkannte, erfolgte.

Das menschliche Gesicht des Fußballs müsse erhalten bleiben. "Trotzdem sollten wir Spiele nicht mehr ohne Hilfsmittel verantworten müssen, weil es um große wirtschaftliche Umfänge geht", sagte Merk der Zeitung.

Nur eine theoretische Diskussion 

"Wir sind technischen Neuerungen gegenüber immer aufgeschlossen", hatte der im DFB-Präsidium für die Schiedsrichter zuständige Vize-Präsident Rainer Koch (Poing) bereits nach einem Treffen der Schiedsrichter-Assistenten aus den beiden Profiliga in Frankfurt/Main versichert.

Er machte aber auch deutlich, dass dies für den DFB derzeit kein Thema ist. Die Diskussion sei theoretischer Natur. "Schließlich ist der DFB den Vorgaben des Weltverbandes FIFA verpflichtet. Diese sehen keine Beweisführung durch TV-Aufnahmen vor", betonte Koch.