München - Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Spieler Mark van Bommel vom FC Bayern München eingeleitet.
Demnach besteht der dringende Verdacht, dass sich der Holländer im Bundesliga-Heimspiel gegen den Hamburger SV eines krass sportwidrigen Verhaltens in der Form eines unsportlichen Verhaltens schuldig gemacht haben könnte, teilte der DFB mit.
Nach Auswertung der Fernsehaufzeichnung wird Mark van Bommel verdächtigt, in der Nachspielzeit nach dem Klatschen und kurz vor Erhalt der Gelb-Roten Karte mit beiden Armen eine abfällige Geste in Richtung von Schiedsrichter Lutz Wagner getätigt zu haben.
Schiri Wagner hatte van Bommels Geste nicht gesehen
Lutz Wagner hat gegenüber dem Kontrollausschuss erklärt, diesen Vorgang nicht gesehen zu haben, weshalb der Kontrollausschuss nachträglich ermitteln kann.
Demnach könnte van Bommel, der wegen der Gelb-Roten Karte für eine Partie gesperrt ist, länger zum Zuschauen verurteilt werden.
Der Kontrollausschuss hat Mark van Bommel nunmehr zu einer zeitnahen schriftlichen Stellungnahme aufgefordert. Nach Vorliegen der Stellungnahme wird über den weiteren Fortgang des Verfahrens entschieden.
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