DESG stellt Anzeige gegen Unbekannt

SID
Das Doping-Drama um Claudia Pechstein will kein Ende nehmen - nächste Runde eingeläutet
© Getty

Die DESG wird nach der Verurteilung von Claudia Pechstein durch den CAS Strafanzeige gegen Unbekannt wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz stellen.

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Nach der Bestätigung der Zwei-Jahres-Sperre gegen die fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein wird die Aufklärung der Hintergründe weiter vorangetrieben. So wird die DESG Anzeige gegen Unbekannt stellen.

Das geht aus einer Erklärung des DOSB nach einem Treffen von Funktionären, Pechstein sowie ihrem Anwalt Simon Bergmann am Sonntag in Berlin hervor. Bereits am Freitag hatte die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) angekündigt, nach dem Urteil des Internationalen Sportgerichtshofs CAS eine solche Anzeige zu prüfen.

Pechstein "ausdrücklich dafür"

"Das Gespräch fand in einer sachlichen und konstruktiven Atmosphäre statt", sagte Claudia Pechstein am Tag danach. Sie sei "ausdrücklich dafür", dass die DESG Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet: "Das daraus resultierende Verfahren wird bestätigen, dass es keine Hintermänner und damit auch keinen Dopingfall gibt."

Folgerichtig müsse sie sich auch keine Gedanken über eine Kronzeugenregelung machen, "um dadurch möglicherweise meine Sperre auf ein halbes Jahr reduziert zu bekommen". Sportrechtler Martin Nolte hatte Pechstein dazu aufgefordert.

"Die Kronzeugenregelung wäre eine goldene Brücke von Unrecht ins Recht", sagte der Kieler Universitätsprofessor im Nachrichtenmagazin "Spiegel" und schloss sich damit der Forderung von DOSB-Präsident Bach an.

Strafanzeige gegen Unbekannt

Die DESG werde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen Unbekannt wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz stellen. Laut Mitteilung begrüßen sowohl der DOSB als auch Pechstein diese Anzeige. "Sie selbst hat großes Interesse daran", sagte DESG-Präsident Gerd Heinze.

Nolte nannte die Urteilsbegründung des CAS, der die vom Weltverband ISU verhängte Zwei-Jahres-Sperre am vergangenen Mittwoch bestätigte, "wasserdicht, kein staatliches Gericht hätte es vermutlich besser gemacht". Im staatlichen Recht seien indirekte Nachweise schließlich längst anerkannt und Indizienprozesse üblich.

"Mindestens 39 Fehler im CAS-Urteil"

Das Pechstein-Lager widersprach und ging erneut in die Offensive. Wie Pechsteins Manager Ralf Grengel der Tageszeitung "B.Z." erklärte, habe ihr Anwalt Simon Bergmann im CAS-Urteil "mindestens 39 Fehler" entdeckt, die aus ihrer Sicht für einen Einspruch vor dem Schweizer Bundesgericht relevant sein könnten.

DOSB-Präsident Bach hatte Pechstein unmittelbar nach der Urteilsverkündung am vergangenen Mittwoch aufgefordert, ihre Hintermänner für die strafrechtliche Belangung preiszugeben.

Neben Pechstein und ihrem Anwalt nahmen der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium (BMI), Christoph Bergner, DESG-Präsident Heinze und DOSB-Generaldirektor Michael Vesper an dem Treffen teil. Ziel war es, nach dem CAS-Urteil alle anstehenden Fragen zu klären.

Pechsteins DOSB-Mitgliedschaft ruht

Neben der Erklärung, dass BMI, DOSB und DESG den Schiedsspruch des CAS als sportrechtlich bindend sowie Pechsteins Berufung vor dem Schweizer Bundesgericht als "unveräußerliches persönliches Recht" akzeptieren, entsprach der DOSB dem Wunsch der fünfmaligen Eisschnelllauf-Olympiasiegerin, ihre Mitgliedschaft im DOSB bis zum Abschluss des Verfahrens ruhen zu lassen.

Die ISU hatte die fünfmalige Olympiasiegerin aufgrund von Indizien (mehrfach überhöhter Retikulozytenwert), jedoch ohne positiven Dopingbefund für zwei Jahre gesperrt. Die Sperre endet am 9. Februar 2011. Pechstein hat stets ihre Unschuld beteuert und zuletzt sogar eine eidesstattliche Erklärung angeboten.

Pechstein beteuert erneut Unschuld