BDR-Sportdirektor scheitert mit Klage

SID
Bei Patrik Sinkewitz wurde 2007 ein erhöhter Testestoron-Gehalt festgestellt
© Getty

Das Hamburger Landgericht hat eine Unterlassungsklage von BDR-Sportdirektor Burckhard Bremer abgewiesen. Der "SR" hatte behauptet, Bremer habe Kenntnis von Dopingfällen gehabt.

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Sportdirektor Burckhard Bremer vom Bund Deutscher Radfahrer (BDR) ist mit seiner Unterlassungsklage gegen den Saarländischen Rundfunk (SR) gescheitert. Das Hamburger Landgericht wies Bremers Antrag zurück, dem SR die Äußerung zu verbieten, dass Bremerer frühzeitig Kenntnis von Dopingpraktiken des Fahrers Patrik Sinkewitz gehabt habe.

"Nach dem Ergebnis der Vernehmung des Zeugen Peter Weibel steht zur Überzeugung der Kammer fest, dass dieser den Kläger während der Weltmeisterschaft im Jahr 2000 in Plouay telefonisch über erhöhte Hämatokritwerte informiert hat", stellte das Gericht fest. Weibel war seinerzeit Trainer beim BDR und schließlich 2007 suspendiert worden, da er in den 80er und 90er Jahren Amateurradsportler mit Doping-Mitteln versorgt haben soll.

Weibel stellte erhöhte Werte bei Sinkewitz fest

Weibel habe nach Auffasung des Gerichts glaubhaft ausgesagt, dass ihm bei Sinkewitz schon während der Trainingsphase erhöhte Hämatokritwerte aufgefallen seien, die bei der Weltmeisterschaft im Jahr 2000 sogar noch weiter nach oben gegangen seien, und dass die Ärzte Werte festgestellt hätten, die nicht mehr zu vertreten gewesen seien. Hiervon habe er seinen Vorgesetzten Bremer in Kenntnis gesetzt.

Nach Rücksprache mit Bremer als seinem Ansprechpartner im BDR-Präsidium habe Weibel Sinkewitz mit der offiziellen Erklärung, Sinkewitz habe eine Grippe, nach Hause geschickt. Dieser Sachverhalt begründe nach Meinung des Gerichtes die Kenntnis des BDR-Sportdirektors davon, dass Sinkewitz Doping mit EPO vorgenommen habe.

Bei beruflich mit der Materie vertrauten Personen wie dem BDR-Sportdirektor entspreche die Kenntnis von derartigen Hämatokritwerten dem Umstand, dass er von den Dopingpraktiken des Radfahrers Sinkewitz wusste.

Bremer hatte die Vorwürfe stets bestritten und kann gegen das Urteil des Hamburger Landgerichts noch in Berufung gehen. Dadurch ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

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