Jetzt 2.500 Euro Umweltprämie* für Deinen Neuwagen sichern!

SID
suzuki umweltprämie
© suzuki

Mach Deinen Schrott zu Schotter: Gemäß dem Kabinettsbeschluss vom 14. Januar 2009 zahlt der Staat allen privaten Fahrzeughaltern eine Umweltprämie von 2.500 EUR, wenn sie ihr mindestens 9 Jahre altes Fahrzeug verschrotten, sich für einen umweltfreundlichen Neuwagen entscheiden und diesen bis zum 31.12.2009 auf ihren Namen zulassen. Erfahre hier, wie Du günstig einsteigen und dabei richtig sparen kannst!

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Mit der staatlichen Umweltprämie wird der Kauf eines umweltfreundlichen Neu- oder Jahreswagens so günstig wie nie! Denn wer seinen "Alten" verschrotten lässt, kann sich unter den folgenden Voraussetzungen auf einen satten finanziellen Zuschuss für seinen Neuwagen freuen:

  • Die Finanzmittel von insgesamt 1,5 Mrd. EUR werden nach der Reihenfolge der Antragseingänge erteilt - also jetzt schnell einsteigen!
  • Kauf und Zulassung eines Neuwagens bzw. Jahreswagens müssen ab dem 14.1.2009 bis spätestens 31.12.2009 erfolgen.
  • Begünstigt werden private Fahrzeughalter, die ihren Altwagen über die Dauer von mindestens einem Jahr auf ihren Namen in Deutschland zugelassen haben.
  • Der Altwagen muss mindestens 9 Jahre alt sein. Die Erstzulassung muss mindestens neun Jahre vor dem Zeitpunkt der Verschrottung erfolgt sein.
  • Begünstigt werden Neuwagen, die zum ersten Mal und in Deutschland zugelassen werden und mindestens die Abgas-Norm Euro 4 erfüllen.
  • Für Jahreswagen gilt die Mindest-Abgas-Norm Euro 4 und dass diese längstens ein Jahr einmalig auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller zugelassen waren.
  • Für das Altfahrzeug ist ein Verwertungsnachweis im Zeitraum von 14.1. bis 31.12.2009 durch anerkannte Demontagebetriebe, idealerweise solche des zertifizierten Suzuki-Altfahrzeug-Verwerternetzes, gemäß der Altfahrzeugverordnung auszustellen.
  • Neben dem oben genannten Verwertungsnachweis (gemäß §15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung) benötigst Du einen Nachweis der Zulassung des Alt- und des Neufahrzeugs auf Deinen Namen, um die Umweltprämie zu beantragen. Hebe daher bitte in diesem Zusammenhang alle Rechnungen, Quittungen, Papiere - insbesondere die entwerteten Zulassungsdokumente für das Altfahrzeug - auf.
  • Antragsberechtigt ist der Erwerber des Neufahrzeugs. Zwischen Halter des alten und Halter des neuen Fahrzeugs muss Personenidentität vorliegen. Natürlich kann auch der Händler mit der Beantragung beauftragt werden. Dein Antrag wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegengenommen, bearbeitet und beschieden. Für Fragen und Informationen steht Dir unter 06196 908470 die Telefon-Hotline des BAFA zur Verfügung.

Steig jetzt ein und schone Umwelt und Geldbeutel gleichermaßen!

* Das Antragsformular sowie Informationen bzgl. der Voraussetzungen für den Erhalt der staatlichen Prämie sind unter www.bafa.de erhältlich. Für weitere Details hierzu wende Dich sich bitte an Deinen Suzuki Partner.